StartPhotovoltaik & SpeicherPV-Förderung ab 2027: Gefördert wird der Speicher, nicht mehr das Modul

PV-Förderung ab 2027: Gefördert wird der Speicher, nicht mehr das Modul

Wer 2027 in Österreich eine neue Photovoltaikanlage ohne Batteriespeicher errichten möchte, könnte bei der Investitionsförderung des Bundes leer ausgehen. Das Wirtschaftsministerium hat am 6. Oktober angekündigt, die bisherige PV-Investitionsförderung durch einen Speichersystembonus zu ersetzen. Künftig soll nicht mehr die Errichtung der PV-Anlage selbst gefördert werden, sondern ein Batteriespeicher, der mithilfe eines intelligenten Energiemanagementsystems gesteuert wird. Auch die Nachrüstung bestehender Anlagen soll unterstützt werden.

Beschlossen ist die Umstellung noch nicht. Weder die Höhe des Bonus noch die genauen technischen Anforderungen stehen fest. Gleichzeitig läuft bis 22. Oktober 2026 der letzte EAG-Fördercall nach dem bisherigen System. Wer gerade eine PV-Anlage plant, sollte deshalb genau unterscheiden, welche Förderung noch beantragt werden kann und was für 2027 bislang nur angekündigt ist.

Der letzte Call im alten System

Der dritte und letzte EAG-Fördercall 2026 hat am 8. Oktober um 17 Uhr begonnen. Dafür stehen 38,5 Millionen Euro bereit, deutlich mehr als die ursprünglich vorgesehenen 8 Millionen Euro. Das zusätzliche Geld stammt hauptsächlich aus früheren Fördercalls. Dort waren Mittel für Projekte reserviert worden, die später nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden.

Wie groß das Interesse an der Förderung weiterhin ist, zeigen die Zahlen des Ministeriums: Allein in den ersten zehn Minuten wurden rund 43.300 Tickets gezogen. Beim zweiten Call 2026 waren es 24.900. Damals standen knapp 28.000 Anträgen Fördermittel für lediglich rund 3.000 Projekte gegenüber. Nach nur 33 Sekunden war das Budget ausgeschöpft.

Seit dem 9. Oktober können Förderanträge im EAG-Portal auch ohne vorherige Ticketziehung eingegeben werden. Die Einreichfrist endet am 22. Oktober. Wichtig ist dabei: Ein gezogenes Ticket bedeutet noch nicht, dass ein vollständiger Antrag vorliegt oder eine Förderzusage erteilt wurde. Wie die Antragstellung funktioniert, erklären wir in unserem Beitrag zum letzten PV-Fördercall 2026.

Was ab 2027 geplant ist

Die Eckpunkte für das neue Fördermodell hat das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit Vertretern der Elektrotechnik, des Elektrohandels und der Photovoltaikbranche ausgearbeitet. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Speichersystembonus statt Modulförderung. Die klassische Investitionsförderung für neue PV-Anlagen soll entfallen. Stattdessen sollen Batteriespeicher gefördert werden, sowohl bei neuen Anlagen als auch bei der Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen.
  • Energiemanagement als Voraussetzung. Ein Speicher soll nur dann förderfähig sein, wenn ihn ein intelligentes Energiemanagementsystem nach festgelegten Kriterien netz- und systemdienlich steuert. Er soll also nicht ausschließlich den eigenen Stromverbrauch optimieren, sondern auch das Stromsystem unterstützen.
  • Made in Europe. Bei Speichersystemen für neue PV-Anlagen soll ein in Europa gefertigter Wechselrichter verpflichtend sein. Für die Nachrüstung bestehender Anlagen soll weiterhin ein zusätzlicher Made-in-Europe-Bonus möglich sein.
  • Antrag nach Fertigstellung. Die bisherigen Fördercalls mit festen Startterminen sollen durch eine laufende Antragstellung nach Fertigstellung des Projekts ersetzt werden. Als Nachweis ist die Schlussrechnung vorgesehen, ähnlich wie beim Handwerkerbonus.
  • Übergangsregelung. Projekte mit intelligentem Speicher, die 2026 keine EAG-Förderung erhalten haben und ab dem 1. November 2026 abgerechnet beziehungsweise in Betrieb genommen werden, sollen 2027 bereits im neuen System eingereicht werden können.

Wie hoch der Speicherbonus ausfallen wird, ist noch nicht bekannt. Auch die technischen Anforderungen sind Gegenstand weiterer Verhandlungen. Für die Umstellung ist eine Gesetzesänderung notwendig, die im Parlament eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Erst danach sollen die konkreten Förderbedingungen in der Investitionszuschuss-Verordnung festgelegt werden.

Ein Punkt sorgt bereits für Diskussionen: Der Branchenverband Photovoltaic Austria begrüßt zwar die stärkere Förderung von Speichern, sieht bei der verpflichtenden europäischen Herkunft der Wechselrichter aber noch Klärungsbedarf. Entscheidend wird sein, wie praxistauglich diese Vorgabe umgesetzt wird und welche Geräte künftig tatsächlich förderfähig sind.

Heute, angekündigt, offen

Heute möglich Ab 2027 geplant Noch offen
Antrag im dritten EAG-Fördercall bis 22.10.2026 Speichersystembonus statt klassischer PV-Investitionsförderung Höhe des Bonus und konkrete Förderbedingungen
Energiemanagement-Förderung des Klimafonds: 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 600 Euro Laufende Antragstellung nach Fertigstellung Technische Kriterien für einen netz- und systemdienlichen Betrieb
– Europäischer Wechselrichter bei neuen PV-Anlagen mit Speicher Nachweis der Herkunft und genaue Anforderungen
– Übergangsregelung für bestimmte Projekte ab 1.11.2026 Gesetzlicher Beschluss und endgültige Ausgestaltung

Wie das zusammenhängt

Hinter der geplanten Umstellung steckt mehr als der Wunsch nach einem einfacheren Förderverfahren. Es geht auch um ein Problem, das mit dem Ausbau der Photovoltaik immer wichtiger geworden ist: Viele Anlagen erzeugen ihren Strom zur gleichen Zeit, während der Bedarf der Haushalte oft erst später steigt.

An sonnigen Tagen speisen zahlreiche PV-Anlagen besonders um die Mittagszeit große Strommengen ins Netz ein. Abends, wenn gekocht, geheizt oder das Elektroauto geladen wird, beziehen viele Haushalte dagegen wieder Strom aus dem Netz. Ein Batteriespeicher kann diesen Unterschied teilweise ausgleichen. Allerdings kommt es darauf an, wie er gesteuert wird.

Ein Speicher, der ausschließlich den Eigenverbrauch optimiert, beginnt häufig schon am Vormittag mit dem Laden. Ist er bereits vor der Mittagsspitze voll, kann er keinen weiteren überschüssigen Solarstrom aufnehmen. Eine intelligente Steuerung könnte die Ladung dagegen anhand von Prognosen, Strompreisen und Netzsignalen verschieben. So lässt sich ein Teil der Einspeisespitzen besser abfangen. Genau diese Fähigkeit soll bei der neuen Förderung eine Rolle spielen.

Hinzu kommt die geplante Reform der Netzentgelte. Die E-Control hat für 2027 eine neue Tarifstruktur vorgeschlagen, bei der neben dem Stromverbrauch auch die höchste durchschnittliche Bezugsleistung innerhalb eines 15-Minuten-Intervalls pro Monat eine Rolle spielen soll. Die entsprechende Verordnung ist noch nicht erlassen. Ein gut gesteuerter Speicher könnte helfen, solche Leistungsspitzen zu reduzieren und damit künftig auch bei den Netzkosten eine Rolle spielen. Die Hintergründe erklären wir in unserem Beitrag zum Leistungspreis ab 2027.

Welche Anforderungen der Bund unter einem netz- und systemdienlichen Betrieb versteht, lässt sich möglicherweise aus der bestehenden Energiemanagement-Förderung des Klimafonds ableiten. Dort werden Systeme nicht unterstützt, wenn sie ausschließlich den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom optimieren. Geförderte Haushalte müssen sich für fünf Jahre auf eine der vorgesehenen Formen der systemdienlichen Nutzung festlegen, etwa einen dynamischen Strom- oder Einspeisevertrag oder eine entsprechende Teilnahme an einer Energiegemeinschaft.

Auch bei der Technik macht das Programm konkrete Vorgaben: Die Steuerung muss vor Ort funktionieren und darf nicht vollständig von einer aktiven Internetverbindung abhängen. Reine Cloud-Lösungen ohne lokale Steuerungsmöglichkeit sind nicht förderfähig. Das bestehende Klimafonds-Programm und der geplante Speicherbonus 2027 sind allerdings zwei unterschiedliche Förderungen. Ob dieselben Anforderungen künftig auch für den Speicherbonus gelten, steht noch nicht fest.

Was das im Alltag heißt

Für Haushalte, die eine neue PV-Anlage planen, ist vor allem eine Änderung entscheidend: Eine Photovoltaikanlage ohne Batteriespeicher soll ab 2027 keine klassische PV-Investitionsförderung des Bundes mehr erhalten. Wer bewusst auf einen Speicher verzichten möchte, müsste nach den bisher vorgestellten Plänen ohne diesen Zuschuss kalkulieren. Ob andere Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen, hängt von den jeweils geltenden Programmen ab.

Das bedeutet allerdings nicht, dass sich eine PV-Anlage ohne Förderung automatisch nicht mehr rechnet. Entscheidend sind die Anschaffungskosten, der erwartete Stromertrag, die Strompreise, die Einspeisevergütung und vor allem, wie viel des erzeugten Stroms im eigenen Haushalt genutzt werden kann. Eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto kann den Eigenverbrauch erhöhen. Wie stark, hängt aber auch davon ab, wann die Geräte Strom benötigen und ob sich ihr Verbrauch in die Sonnenstunden verlagern lässt.

Bei der angekündigten Übergangsregelung ist besondere Vorsicht angebracht. Wer 2026 keine EAG-Förderung erhalten hat und ab November einen intelligent gesteuerten Speicher einbaut, soll unter bestimmten Voraussetzungen 2027 den neuen Bonus beantragen können. Ein Anspruch auf eine bestimmte Förderhöhe lässt sich daraus derzeit nicht ableiten. Auch die technischen Kriterien stehen noch nicht fest. Wer jetzt investiert, sollte deshalb sicherstellen, dass das Projekt auch ohne den erwarteten Zuschuss finanzierbar bleibt.

Unsicherheit gibt es außerdem bei der Auswahl der Technik. Viele Hersteller werben bereits mit intelligentem Energiemanagement. Ob ein bestimmtes System die künftigen Förderbedingungen erfüllt, kann derzeit aber niemand verbindlich bestätigen. Sinnvoll ist es, schon beim Kauf auf dokumentierte Schnittstellen, die Kompatibilität mit Geräten anderer Hersteller und eine möglichst unabhängige lokale Steuerung zu achten. Das ist keine Garantie für die Förderung 2027, kann aber spätere Einschränkungen vermeiden.

Vor dem Speicherkauf: vier Fragen

  1. Wie viel Speicherkapazität benötigen Sie tatsächlich? Entscheidend ist, wie viel überschüssigen Solarstrom Sie regelmäßig speichern und später nutzen können. Ein zu großer Speicher verursacht zusätzliche Kosten, ohne zwangsläufig entsprechend mehr Einsparungen zu bringen.
  2. Wie flexibel lässt sich das System steuern? Prüfen Sie, ob Speicher und Wechselrichter mit Energiemanagementsystemen anderer Hersteller kommunizieren können und ob wichtige Steuerungsfunktionen auch ohne Internetverbindung verfügbar sind.
  3. Wo wird der Wechselrichter hergestellt? Wenn Sie mit dem Speicherbonus 2027 rechnen, lassen Sie sich die Herkunft vom Anbieter schriftlich bestätigen. Ob das Gerät die späteren Förderanforderungen erfüllt, muss dennoch anhand der endgültigen Regelungen geprüft werden.
  4. Rechnet sich die Investition auch ohne den erwarteten Bonus? Kalkulieren Sie vorsichtshalber mit einem geringeren Zuschuss oder einer verzögerten Einführung. Eine Förderung, deren Höhe und Voraussetzungen noch nicht feststehen, sollte nicht die Grundlage der Finanzierung sein.

Was als Nächstes kommt

  • 22. Oktober 2026: Der dritte und letzte EAG-Fördercall nach dem bisherigen System endet.
  • 1. November 2026: Ab diesem Datum abgerechnete beziehungsweise in Betrieb genommene Projekte mit intelligentem Speicher sollen unter den angekündigten Voraussetzungen in die Übergangsregelung fallen können.
  • Noch ohne festen Termin: Die notwendige Gesetzesnovelle muss im Parlament mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Anschließend sollen die Höhe des Speicherbonus und die technischen Anforderungen in der Investitionszuschuss-Verordnung für 2027 geregelt werden.

Wer derzeit eine PV-Anlage oder einen Batteriespeicher plant, sollte die Entscheidung deshalb nicht allein von der angekündigten Förderung abhängig machen. Die wirtschaftliche Rechnung muss zum eigenen Stromverbrauch passen, und die eingesetzte Technik sollte möglichst flexibel bleiben. Ob sich das Warten auf den neuen Bonus lohnt, lässt sich erst beurteilen, wenn Förderhöhe und Voraussetzungen feststehen.

Bis dahin ist der Speichersystembonus eine politische Ankündigung und noch keine beschlossene Förderung. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die gesetzlichen Grundlagen und die konkreten Förderbedingungen veröffentlicht werden.

Stand: 12. Oktober 2026. Grundlage sind die bisher veröffentlichten Eckpunkte des Wirtschaftsministeriums und die geltenden Förderunterlagen. Die geplante Neuregelung für 2027 ist noch nicht beschlossen.

Quellen

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