StartPhotovoltaik & SpeicherGemeinschaftsspeicher: Klimafonds fördert erstmals Batterien in Energiegemeinschaften

Gemeinschaftsspeicher: Klimafonds fördert erstmals Batterien in Energiegemeinschaften

Kurz gesagt: Seit 1. Oktober 2026 fördert der Klima- und Energiefonds erstmals Batteriespeicher, die eine Energiegemeinschaft gemeinsam nutzt. Es gibt bis zu 30 Prozent der Nettokosten, höchstens 100.000 Euro pro Antrag. Der Speicher muss mindestens 100 kWh haben, also deutlich mehr als ein Heimspeicher. Eingereicht werden kann bis 10. März 2027, 12:00 Uhr, solange Budget da ist.

Das Speicher-Geld ist Teil eines größeren Programms mit dem etwas sperrigen Namen „Gemeinsame Energienutzung und Innovationen für eine optimierte Systemintegration“. Insgesamt stehen 6,9 Millionen Euro bereit. Wir haben uns den Leitfaden angesehen und die Fragen gesammelt, die sich Mitglieder und Gründer von Energiegemeinschaften jetzt stellen dürften.

Wofür gibt es überhaupt Geld?

Das Programm hat vier Schwerpunkte. Drei davon richten sich direkt an bestehende Energiegemeinschaften, einer an Forschungsprojekte:

  • Schwerpunkt 1 – neue Mitglieder und Bewusstseinsbildung: etwa Workshops, Informationsveranstaltungen oder Kooperationen mit sozialen Organisationen. 50 Prozent Förderung, maximal 5.000 Euro (bzw. 6.000 Euro, wenn die Umsatzsteuer nicht abgezogen werden kann).
  • Schwerpunkt 2 – Digitalisierung und Flexibilisierung: Beratung plus Technik, die Erzeugung und Verbrauch in der Gemeinschaft sichtbar und steuerbar macht, zum Beispiel Smart-Meter-Leseköpfe oder eine zentrale Steuerung. 50 Prozent, maximal 10.000 bzw. 12.000 Euro.
  • Schwerpunkt 3 – gemeinschaftlich genutzte Speicher: das eigentlich Neue, deshalb unten ein eigener Abschnitt dazu.
  • Schwerpunkt 4 – Forschung und Entwicklung: für Konsortien aus Unternehmen, Netzbetreibern oder Forschungseinrichtungen, abgewickelt über die FFG. Eine Energiegemeinschaft reicht hier nicht allein ein, muss aber in jedem Projekt eingebunden sein, als Konsortialpartner oder über eine Absichtserklärung.

Die Schwerpunkte 1 bis 3 wickelt die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ab, die auch andere Umweltförderungen betreut.

Welcher Speicher wird gefördert?

Gefördert werden neu installierte, stationäre Batteriespeicher, die ins Netz einspeisen können und mindestens 100 kWh Nettokapazität haben. Zum Vergleich: Ein typischer Heimspeicher im Einfamilienhaus hat einen Bruchteil davon. Der eigene Keller-Akku fällt also nicht darunter, auch wenn man Mitglied einer Energiegemeinschaft ist.

Der Leitfaden teilt die Speicher in zwei Gruppen:

  • Kategorie A, 100 bis 250 kWh: Anträge werden laufend geprüft und nach positiver Formalprüfung genehmigt. Umsetzung innerhalb von neun Monaten.
  • Kategorie B, über 250 kWh: Eine Jury bewertet die Projekte nach Ende der Einreichfrist, unter anderem danach, wie modellhaft das Nutzungskonzept ist. Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten.

Für beide Kategorien sind jeweils 950.000 Euro vorgesehen. Bei Kategorie A gilt im Prinzip: Wer zuerst vollständig einreicht, wird zuerst geprüft. Ist das Geld weg, kann der Klima- und Energiefonds diesen Teil vorzeitig beenden.

Wie viel Förderung ist realistisch?

Bis zu 30 Prozent der anerkennbaren Nettokosten, gedeckelt bei 100.000 Euro pro Antrag. Gefördert werden nicht nur die Batterie selbst, sondern auch Verkabelung, Lade- und Regelungsmanagement, Messtechnik, Steuerungstechnik (etwa um Wärmepumpen oder Ladepunkte einzubinden) sowie Installation und Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb. Planungskosten zählen bis zu 10 Prozent der Investitionskosten mit.

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen: Kostet ein Speicherprojekt mit 150 kWh samt Einbindung 90.000 Euro netto, wären bis zu 27.000 Euro Zuschuss möglich. Ausbezahlt wird erst nach der Endabrechnung, die Gemeinschaft muss also vorfinanzieren.

Welche Bedingungen muss die Gemeinschaft erfüllen?

Hier wird es etwas technischer, aber die Punkte sind wichtig, weil an ihnen ein Antrag scheitern kann.

Die Gemeinschaft muss schon bestehen und aktiv sein. Es geht um die Weiterentwicklung laufender Projekte, nicht um Neugründungen. Gemeint sind Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften und gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, außerdem neu die Projekte auf Vertragsbasis, die das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) seit 1. Oktober ermöglicht.

Sie muss im „Nahebereich“ arbeiten. Also über eine gemeinsame Leitungsanlage im Haus, im Niederspannungsnetz (lokal) oder im Mittelspannungsnetz (regional). Je nach Variante braucht es mindestens 5, 10 oder 15 teilnehmende Verbrauchszählpunkte.

Der Speicher muss fünf Jahre gemeinschaftlich genutzt werden und mindestens 75 Prozent seiner jährlichen Energie aus den erneuerbaren Anlagen der Gemeinschaft beziehen. Ein Speicher, der vor allem billigen Netzstrom zwischenlagert, passt nicht ins Programm.

Antragsteller ist, wer investiert. Also die Person oder Organisation, die den Speicher kauft, ins Eigentum übernimmt und betreibt. Pro antragstellender Person ist je Projekt ein Antrag pro Schwerpunkt erlaubt; ein Organisator darf für bis zu fünf verschiedene Projekte einreichen.

Erst einreichen, dann bestellen. Kosten vor dem Antragsdatum werden nicht gefördert, Planungskosten ausgenommen. Das ist bei vielen Förderungen so und wird trotzdem regelmäßig übersehen.

Außerdem: Für dieselbe Maßnahme dürfen keine weiteren Bundes-, Landes- oder Gemeindeförderungen genutzt werden.

Lohnt sich ein gemeinsamer Speicher überhaupt?

Das hängt stark von der Gemeinschaft ab, und der Leitfaden beantwortet die Frage nicht. Ein Speicher bringt vor allem dann etwas, wenn die Gemeinschaft mittags viel Solarstrom übrig hat und abends viel verbraucht. Eine Gemeinschaft, in der Erzeugung und Verbrauch ohnehin gut zusammenpassen, hat weniger davon.

Dazu kommt, dass sich gerade einiges verschiebt. Mit dem ElWG haben sich die Regeln fürs Teilen geändert, die reduzierten Netzentgelte sollen laut Koordinationsstelle ab 1. Jänner 2027 auch für weitere Modelle wie Peer-to-Peer gelten, und die E-Control plant laut Verordnungsentwurf ab 2027 einen Leistungspreis bei den Netzentgelten. Wer jetzt einen Speicher plant, sollte das Nutzungskonzept deshalb nicht nur auf den heutigen Tarifen aufbauen. Was die neuen Regeln fürs Strom-Teilen bedeuten, haben wir in unserem Beitrag zu den Energiegemeinschaften ab 1. Oktober zusammengefasst.

Und was ist mit dem eigenen Haushalt?

Für einzelne Haushalte gibt es ein anderes, kleineres Programm: Der Klima- und Energiefonds fördert Energiemanagementsysteme zu Hause mit bis zu 600 Euro. Das läuft laut Klimafonds weiter, die Registrierung ist bis 15. April 2027 oder bis Budgetende möglich. Die Details stehen in unserem Artikel über die Energiemanagement-Förderung. Mit dem Gemeinschaftsspeicher hat das nichts zu tun, die beiden Programme sind getrennt.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie in einer Energiegemeinschaft sind: Sprechen Sie den Vorstand oder Organisator an, ob ein Speicher oder ein Digitalisierungsprojekt Thema ist, und schauen Sie sich gemeinsam den Leitfaden an. Für Kategorie A zählt der Zeitpunkt der Einreichung. Und wer noch keine Gemeinschaft hat, findet über die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften ein Beratungsnetz, das sie laut Leitfaden gemeinsam mit den Energieagenturen und -instituten der Länder aufgebaut hat.

Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr.

Quellen

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