Wann muss ich mich beim Neubau um den Stromanschluss kümmern, und was kostet er? Früher als die meisten denken, nämlich vor Baubeginn, weil schon der Baustrom einen Anschluss braucht. Für den fertigen Hausanschluss eines Einfamilienhauses kommen je nach Region und Lage meist einige tausend Euro zusammen. Wir haben uns die Regeln und die Preisblätter der Netzbetreiber angesehen.
Kurz gesagt
- Zuständig ist der Netzbetreiber Ihrer Region, nicht der Stromlieferant.
- Den Antrag stellt meist Ihr konzessionierter Elektrotechniker.
- Bezahlt werden zwei Posten: das Netzzutrittsentgelt (für die Leitung zum Haus) und das Netzbereitstellungsentgelt (pro kW Anschlussleistung).
- Ab 2027 werden beide durch ein neues „Netzanschlussentgelt“ ersetzt. Die Details sind noch nicht endgültig geregelt.
Wer macht was?
Beim Strom gibt es zwei Rollen, die oft verwechselt werden. Der Netzbetreiber (z. B. Netz NÖ, Wiener Netze, Netz OÖ, Energienetze Steiermark, TINETZ) besitzt die Leitungen und den Zähler. Ihn können Sie sich nicht aussuchen, er ergibt sich aus der Adresse. Der Lieferant verkauft Ihnen den Strom, und den wählen Sie frei.
Für den Anschluss brauchen Sie beide. Der Netzbetreiber baut den Anschluss, montiert den Zähler aber erst, wenn ein Liefervertrag besteht. Dazwischen steht Ihr Elektrotechniker. Er reicht bei vielen Netzbetreibern den Antrag ein und bestätigt am Ende mit der Fertigstellungsmeldung, dass die Anlage im Haus normgerecht errichtet ist.
In welcher Reihenfolge läuft das ab?
- Antrag auf Netzzutritt. Mindestens nötig sind Name und Kontaktdaten, die Lage der Anlage, die Art der Nutzung und die gewünschte Leistung in Kilowatt (kW). Der Netzbetreiber muss binnen zwei Wochen einen konkreten Vorschlag machen, eine Ansprechperson nennen und sagen, wie lange es dauert. Nach weiteren zwei Wochen kommt das Angebot mit den Kosten und der Zählpunktbezeichnung (das ist die „Adresse“ Ihres Anschlusses im Stromnetz). So steht es in der Netzdienstleistungsverordnung.
- Baustrom. Für die Baustelle gibt es einen zeitlich begrenzten Anschluss mit Baustromverteiler. Energienetze Steiermark empfiehlt, den Antrag etwa acht Wochen vor Baubeginn zu stellen.
- Hausanschluss. Nach Annahme des Angebots und Zahlung stellt der Netzbetreiber den Anschluss her, also Kabel bis zum Haus und Anschlusspunkt.
- Fertigstellungsmeldung durch den Elektrotechniker, sobald die Anlage im Haus fertig ist.
- Liefervertrag und Zähler. Ist die Anmeldung abgeschlossen, muss der Zähler bei Haushalten mit Standardlastprofil binnen drei Arbeitstagen eingebaut bzw. in Betrieb genommen werden.
Was kostet der Anschluss?
Zwei Posten, die zusammen die Rechnung ergeben.
Das Netzzutrittsentgelt deckt die tatsächlichen Kosten für die Leitung zu Ihrem Haus. Viele Netzbetreiber haben dafür eine Pauschale für den Standardfall. Wird es aufwendiger (lange Strecke, Straßenquerung, neuer Kabelverteiler), wird nach Aufwand abgerechnet. Einige Beispiele aus den aktuellen Preisblättern:
- Netz NÖ: Pauschale von 2.614,32 € inkl. USt für einen typischen Einfamilienhaus-Anschluss im verbauten Gebiet (siehe Hinweis unten)
- Kärnten Netz: 2.526 € zzgl. USt
- TINETZ (Tirol): 1.590 € zzgl. USt
- Salzburg Netz: 3.262 € zzgl. USt mit Tiefbau außerhalb der Stadt Salzburg, 4.265 € in der Stadt (bis 15 m)
- Netz Burgenland: 3.656 € zzgl. USt im Kabelnetz, 1.283 € im Freileitungsnetz
Wiener Netze veröffentlichen ihre Preisinformationen auf der eigenen Anschlussseite, für Netz OÖ haben wir keinen veröffentlichten Betrag gefunden, und Energienetze Steiermark erstellt laut Infoblatt ein individuelles Angebot.
Das Netzbereitstellungsentgelt ist ein Anteil an den Kosten des Netzausbaus, den es schon gibt. Es wird pro kW vereinbarter Leistung verrechnet, und die Sätze legt eine Verordnung der E-Control fest (Systemnutzungsentgelte-Verordnung, SNE-V). Für Haushalte gelten meist 4 kW als Mindestleistung, bei Netz Burgenland und Vorarlberg Netz werden bis 50 A Absicherung 3 kW verrechnet.
| Netzbereich | € pro kW (netto) | × 4 kW, inkl. 20 % USt* |
|---|---|---|
| Wien | 235,47 | 1.130 € |
| Niederösterreich | 210,65 | 1.011 € |
| Oberösterreich | 208,00 | 998 € |
| Salzburg | 293,63 | 1.409 € |
| Steiermark | 198,90 | 955 € |
| Kärnten | 239,15 | 1.148 € |
| Tirol | 193,00 | 926 € |
| Vorarlberg | 167,00 | 601 € (Standard: 3 kW) |
| Burgenland | 238,00 | 857 € (Standard: 3 kW) |
* eigene Rechnung, gerundet. Für einige Städte (Graz, Linz, Klagenfurt, Innsbruck) gelten eigene Sätze. In Vorarlberg und im Burgenland werden bis 50 A Absicherung 3 kW verrechnet, deshalb dort 3 statt 4 kW.
Ein Beispiel für Kärnten, wo beide Posten getrennt im Preisblatt stehen: 2.526 € Netzzutritt plus 4 × 239,15 € Netzbereitstellung ergibt 3.482,60 € netto, mit Umsatzsteuer rund 4.180 € für einen unkomplizierten Anschluss. Dazu kommen die Kosten Ihres Elektrotechnikers für Zählerkasten und Hausinstallation.
Ein Hinweis zu Niederösterreich: Netz NÖ beschreibt seine Pauschale als „Netzanschlusskosten für die Errichtungs- und Verstärkungsmaßnahmen im Netz“. Netto sind 2.614,32 € genau 2.178,60 €, und das entspricht 1.336 € plus 4 kW Netzbereitstellungsentgelt (842,60 €). Wir gehen deshalb davon aus, dass beide Posten in der Pauschale enthalten sind. Das ist unsere Rechnung, keine Aussage des Netzbetreibers, und lässt sich im Angebot leicht prüfen.
Und der Baustrom?
Ein Baustromanschluss gilt als temporär, wenn er höchstens fünf Jahre bestehen soll. Sie können dann wählen: Entweder Sie zahlen für den Baustrom ein um 50 % höheres Netznutzungsentgelt pro kWh, oder Sie zahlen gleich das Netzbereitstellungsentgelt. Im zweiten Fall wird die bezahlte Leistung später voll auf den endgültigen Hausanschluss übertragen. Für das Herstellen des Baustromanschlusses verlangen die Netzbetreiber eigene Pauschalen, zum Beispiel 187 € zzgl. USt bei Kärnten Netz, 238 € zzgl. USt bei TINETZ oder ab 698,90 € zzgl. USt bei Wiener Netzen. Den Stromlieferanten müssen Sie übrigens schon für den Baustrom nennen.
Reichen 4 kW, wenn eine Wärmepumpe kommt?
Oft nicht. Die E-Control schreibt selbst, dass Haushalte „für gewöhnlich“ 4 kW Anschlussleistung haben und dass etwa eine Wärmepumpe diesen Wert überschreiten kann. Dann wird das Netzbereitstellungsentgelt nachverrechnet. Bei Netz OÖ ist die Leistung an die Absicherung gekoppelt: 3×25 A entsprechen 4 kW, 3×35 A 7 kW, 3×40 A 12 kW und 3×50 A 20 kW. Wiener Netze rechnen ohne Leistungsmessung mit 4 kW bis 15.000 kWh Jahresverbrauch.
Wenn Wärmepumpe, Wallbox oder Induktionsherd schon geplant sind, besprechen Sie die nötige Leistung deshalb gleich beim Antrag mit dem Elektrotechniker. Nachträglich erhöhen geht, kostet aber dann eben extra.
Was ändert sich 2027?
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) werden Netzzutritts- und Netzbereitstellungsentgelt mit Ende 2026 durch ein gemeinsames Netzanschlussentgelt ersetzt. Bei einer späteren Leistungserhöhung zahlt man dann nur für die zusätzlichen kW. Neue Anschlüsse auf der Bezugsseite sollen nach Aufwand abgerechnet werden. Laut Verordnungsentwurf kommt dazu ein pauschaler Anteil je kW für den Netzausbau, dessen Höhe noch offen ist. Wie hoch die Beträge sind, regelt eine Verordnung der E-Control, die bisher nur als Entwurf vorliegt. Laut Erläuterungen zu diesem Entwurf gelten für Verträge, die vor dem 1. Jänner 2027 geschlossen werden, die bisherigen Entgelte weiter. Der Entwurf sieht außerdem für alle Haushalte einen Leistungspreis im Netzentgelt vor. Was das bedeutet, haben wir im Beitrag zum Leistungspreis ab 2027 zusammengefasst.
Ob ein Anschluss nach dem neuen System für Sie günstiger oder teurer wird, kann heute niemand seriös sagen. Wer gerade baut, sollte beim Netzbetreiber nachfragen, nach welchem System sein Angebot abgerechnet wird und bis wann es gilt.
Was Sie jetzt tun können
Klären Sie mit Ihrem Elektrotechniker früh, welche Leistung das Haus in den nächsten Jahren braucht, und holen Sie das Angebot des Netzbetreibers ein, bevor die Baustelle startet. Wenn das Haus auch energetisch gerade geplant wird, lohnt ein Blick in unseren Beitrag Neubau 2026: Warum erneuerbare Energien nicht optional sind.
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr.
Quellen
- RIS – Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (§ 7 Netzbereitstellungsentgelt, § 8 temporäre Anschlüsse)
- RIS – ElWOG § 54 und § 55; ElWG § 130 Netzanschlussentgelt
- RIS – Netzdienstleistungsverordnung Strom 2012: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008149
- E-Control: Komponenten der Strom- und Gasnetzentgelte
- E-Control, SNE-G-V Begutachtungsentwurf samt Erläuterungen (PDF): https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283
- Netzbetreiber: Netz NÖ – Strom beziehen, Kärnten Netz Preisblatt 2026, TINETZ Netzanschlusspauschalen 2026, Salzburg Netz, Netz Burgenland Tarifblatt 2026
- Netz OÖ, Allgemeine Verteilernetzbedingungen (Absicherung und Leistung): https://www.netzooe.at/Allgemeine-Verteilernetzbedingungen-Strom-AVB-Strom-.pdf?ch=mU-CexrU&%3Ahp=3%3B2%3Bde
- Energienetze Steiermark, Infoblatt Stromanschluss (Juni 2026)
- Wiener Netze: Neuer Stromanschluss, zeitlich begrenzter Anschluss, Entgelte temporäre Anlagen 2026: https://www.wienernetze.at/o/document/systemnutzungsentgelte-fuer-temporaere-anlagen-in-der-netzebene-7_2026_bf und Stromverteilernetzbedingungen (Leistung ohne Messung)
- Vorarlberg Netz, Preisblatt Netzzutritt Strom 2025


