StartRatgeberKostenvoranschläge vergleichen: Was drinstehen muss und was gilt

Kostenvoranschläge vergleichen: Was drinstehen muss und was gilt

Stand: September 2026. Rechtliche Grundlage: Konsumentenschutzgesetz (KSchG), insbesondere § 5.

Wer für eine Wärmepumpe, eine PV-Anlage oder neue Fenster drei Angebote einholt, bekommt selten drei vergleichbare Dokumente. Die Unterschiede im Preis erklären sich häufig nicht durch unterschiedliche Kalkulation, sondern durch unterschiedliche Leistungen. Bevor man also Preise vergleicht, muss man Inhalte vergleichen.

Zunächst aber zur Rechtslage, weil sie vielen nicht bekannt ist.

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern: grundsätzlich ja. Ein Kostenvoranschlag gilt in Österreich als verbindlich, sofern der Unternehmer nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt. Der angegebene Preis ist dann eine Obergrenze. Mehrkosten sind nur zulässig, wenn der Kunde selbst Änderungen veranlasst hat.

Ist der Kostenvoranschlag ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet, darf der Betrieb überschreiten – bei einer beträchtlichen Überschreitung muss er den Kunden aber unverzüglich verständigen. Als Richtwert für „beträchtlich“ werden etwa 15 Prozent genannt. Unterlässt er die Verständigung, verliert er den Anspruch auf die Mehrkosten.

Zwei Details, die in der Praxis immer wieder für Streit sorgen:

  1. Der Kostenvoranschlag selbst ist kostenlos, außer der Betrieb hat vorher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er etwas kostet.
  2. Auch ein Kostenvoranschlag per WhatsApp ist verbindlich. Die Form ändert nichts an der Rechtswirkung.

Was Sie vergleichen müssen

Nehmen Sie jedes Angebot und prüfen Sie Position für Position, ob folgende Punkte enthalten sind. Fehlt etwas, fragen Sie nach dem Preis und rechnen Sie es dazu.

Position Häufig fehlend bei
Demontage und Entsorgung Altanlage, inkl. Öltank Heizungstausch
Elektroarbeiten, Zählerplatz, Anmeldung Netzbetreiber Wärmepumpe, PV, Wallbox
Gerüst, Kran, Fundament, Grabarbeiten PV, Außengeräte
Heizlastberechnung, hydraulischer Abgleich, Inbetriebnahme Wärmepumpe
Anschlussfugen, Innenputz, Fensterbänke Fenstertausch

Außerdem: Hersteller, Typenbezeichnung und Leistung der Geräte. „Wärmepumpe 10 kW“ genügt nicht. Nur mit der Typenbezeichnung lassen sich Effizienz, Schallleistung und Garantiebedingungen nachprüfen.

Regiestunden

Positionen „nach Aufwand“ sind legitim, wo sich der Umfang nicht vorab bestimmen lässt. Stundensatz und geschätzte Stundenzahl sollten aber angegeben sein. Besteht ein erheblicher Teil des Angebots aus Regieleistungen, ist der Endpreis faktisch offen. Das sollte man wissen, bevor man es für das günstigste hält.

Gewährleistung und Garantie

Die Gewährleistung ist gesetzlich und gilt unabhängig vom Angebot, bei Arbeiten an unbeweglichen Sachen – also am Gebäude – in der Regel drei Jahre. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Betriebs. Manche Herstellergarantien setzen regelmäßige Wartung voraus. Das steht meist im Kleingedruckten und sollte vor Vertragsabschluss bekannt sein.

Zahlungsplan

Anzahlungen für Material sind bei größeren Projekten üblich. Eine Vorauszahlung des Großteils der Auftragssumme vor Arbeitsbeginn ist dagegen ein Risiko für den Kunden. Üblich und fair ist eine Zahlung nach Baufortschritt mit einem Restbetrag nach Abnahme.

Befugnis des Betriebs

Ob ein Betrieb die entsprechende Gewerbeberechtigung hat, lässt sich im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) prüfen. Für Förderungen ist das in der Regel Voraussetzung: Förderstellen verlangen meist die Ausführung durch einen befugten Fachbetrieb und Rechnungen, die auf die antragstellende Person lauten.

Anlaufstellen bei Problemen

  • Arbeiterkammer – Konsumentenberatung
  • Verein für Konsumenteninformation (VKI)
  • die zuständige Landesinnung der Wirtschaftskammer, bei fachlichen Streitfragen

Quellen

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