Stand: 2. November 2026. Der nationale CO2-Preis auf Heizöl und Erdgas beträgt 2026 55 Euro pro Tonne und bleibt laut Finanzministerium auch 2027 bei diesem Wert. Umgerechnet sind das rund 17,4 Cent pro Liter Heizöl extra leicht und rund 1,2 Cent pro Kilowattstunde Erdgas, jeweils inklusive Umsatzsteuer. Erst ab 1. Jänner 2028 soll der EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) den österreichischen Fixpreis ablösen. Wie hoch der CO2-Preis dann ist, steht heute nicht fest.
Im Netz kursieren dazu noch viele ältere Angaben. Manche Seiten schreiben, dass der Fixpreis Ende 2025 ausläuft, andere nennen einen „Preiskorridor“ für 2026 oder einen ETS2-Start mit 1. Jänner 2027. Alle drei Angaben sind überholt.
Was gilt: der Fixpreis nach dem NEHG 2022
Rechtsgrundlage ist das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 (NEHG 2022). Es gilt seit Oktober 2022. Der Preis pro Zertifikat, also pro Tonne CO2, hat sich laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) so entwickelt:
| Jahr | Preis pro Tonne CO2 | Anmerkung |
|---|---|---|
| 2022 | 30 € | Start mit 1. Oktober 2022 |
| 2023 | 32,50 € | ursprünglich 35 € vorgesehen |
| 2024 | 45 € | |
| 2025 | 55 € | |
| 2026 | 55 € | unverändert |
| 2027 | 55 € | Verlängerung, weil der ETS2 verschoben wurde |
| ab 2028 | offen | Marktpreis im EU-ETS2 |
Für 2027 gibt es einen Grund, warum der Preis weiter fix bleibt. Der Nationalrat hat 2024 bei einer Novelle des NEHG festgelegt, dass der nationale Handel mit Ende 2026 endet. Falls der EU-Emissionshandel um ein Jahr verschoben wird, endet er mit Ende 2027. Die Verschiebung ist inzwischen beschlossen (dazu weiter unten). Das BMF verweist auf § 19 NEHG 2022, nach dem die nationale Bepreisung bis zum Start der EU-Marktphase weiterläuft. Auch die Österreichische Energieagentur (AEA) schreibt in ihrer Aktualisierung vom 23. Oktober 2026, dass bis 1. Jänner 2028 ein CO2-Preis von 55 Euro pro Tonne gilt.
Im Budgetbegleitgesetz 2027/2028 (BGBl. I Nr. 62/2026) ist nach der Übersicht des BMF zum Steuerteil keine Änderung beim CO2-Preis aufgelistet.
Wer zahlt
Rechtlich zahlt nicht der Haushalt, sondern der sogenannte Inverkehrbringer. Das ist das Unternehmen, das Heizöl oder Gas in Österreich in den steuerrechtlich freien Verkehr bringt, etwa ein Mineralölunternehmen oder ein Energielieferant. Es muss Zertifikate kaufen und meldet die Mengen an das Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel beim Zollamt Österreich. Die Kosten gibt es über den Preis weiter. Wer Heizöl bestellt, zahlt den CO2-Preis also im Literpreis mit, ohne dass er auf der Rechnung immer extra ausgewiesen ist. Beim Erdgas zeigen viele Lieferanten den Betrag als eigene Position. Laut Energieversorgern wie der Energie Steiermark verrechnet seit 1. Jänner 2025 der Lieferant diesen Betrag und nicht mehr der Netzbetreiber.
Was das in Cent ausmacht
Für die Umrechnung verwenden wir die nationalen Standardfaktoren, die das Zollamt Österreich für NEHG und ETS2 veröffentlicht (Stand März 2025). Heizöl extra leicht ist zolltechnisch ein Gasöl. Dafür gilt ein Wert von 2,6395 Tonnen CO2 je 1.000 Liter. Für Erdgas gilt 0,0556 Tonnen CO2 je Gigajoule Heizwert. Bezogen auf die Kilowattstunde, wie sie auf der Gasrechnung steht (Brennwert), sind das rund 0,181 Kilogramm CO2.
- Heizöl extra leicht: 2,6395 kg CO2 pro Liter × 0,055 €/kg = 14,5 Cent netto, mit 20 % Umsatzsteuer rund 17,4 Cent pro Liter.
- Erdgas: 0,181 kg CO2 pro kWh × 0,055 €/kg = 0,99 Cent netto, mit Umsatzsteuer rund 1,19 Cent pro kWh. Lieferanten nennen in ihren Kundeninfos meist knapp über 1 Cent netto. Die kleine Abweichung kommt von leicht unterschiedlichen Emissionsfaktoren.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus
Eigene Rechnung der Redaktion. Annahmen: Jahresverbrauch 2.000 Liter Heizöl extra leicht oder 20.000 kWh Erdgas, CO2-Preis 55 €/t, Emissionsfaktoren laut Zollamt, 20 % Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind Energiepreis, Netzentgelte, Mineralölsteuer und Erdgasabgabe.
| Heizöl, 2.000 l | Erdgas, 20.000 kWh | |
|---|---|---|
| CO2-Menge | 5,28 t | 3,61 t |
| CO2-Kosten netto | rund 290 € | rund 199 € |
| CO2-Kosten brutto | rund 348 € | rund 238 € |
2026 und 2027 bleiben diese Beträge gleich, solange sich der Verbrauch nicht ändert. Was sich ändert, ist der Rest der Rechnung. Gaskunden müssen 2027 mit höheren Netzentgelten rechnen. Die Hintergründe dazu stehen in unserem Beitrag zu den Gasnetzentgelten 2027 und dem Großhandelspreis.
Den Klimabonus, der die CO2-Bepreisung ausgleichen sollte, gibt es seit 2025 nicht mehr. Offene Ansprüche für 2022 bis 2024 können laut klimabonus.gv.at noch bis Ende Dezember 2027 geltend gemacht werden.
ETS2: was beschlossen ist und was nicht
Ab 2028 soll der Preis nicht mehr vom Gesetzgeber festgelegt werden, sondern am Markt entstehen. Das ETS2 erfasst Brennstoffe für Gebäude und Straßenverkehr. Auch hier sind die Brennstofflieferanten verpflichtet, nicht die Haushalte. Für die Einordnung ist wichtig, wie verbindlich die einzelnen Schritte sind.
Fest steht:
- Der Start der Marktphase ist um ein Jahr auf 2028 verschoben. Laut ICAP wurde diese Verschiebung am 5. März 2026 im Zuge der Änderung des Europäischen Klimagesetzes (Klimaziel 2040) endgültig angenommen. Die EU-Kommission schreibt auf ihrer ETS2-Seite (Stand 2. September 2026), dass das System 2028 voll in Betrieb geht.
- Für das Jahr 2028 sollen 30 % mehr Zertifikate versteigert werden, damit genug Angebot am Markt ist.
- In den ersten beiden Jahren kann die Marktstabilitätsreserve zusätzliche Zertifikate freigeben, wenn der Preis 45 Euro übersteigt. Dieser Wert ist in Preisen von 2020 angegeben, also inflationsbereinigt.
Dieser 45-Euro-Wert wird oft als „Preisdeckel“ beschrieben. Das ist er nicht. Wird er überschritten, kommen mehr Zertifikate auf den Markt, was den Preis dämpfen soll. Eine Obergrenze, über die der Preis nicht steigen darf, gibt es nach der Beschreibung der Kommission nicht.
Nicht fest steht:
- Der Preis ab 2028. Wir schätzen hier keinen Wert. Prognosen von Forschungsinstituten reichen weit auseinander, und keine davon ist eine Rechtsgrundlage.
- Ob das System so startet wie heute geregelt. Der Europäische Rat hat am 15. und 16. Oktober 2026 die Kommission aufgefordert, alle Auswirkungen des ETS2 neu zu bewerten, besonders die Ausgestaltung und die Schutzmechanismen. Außerdem verlangt er, dass das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Marktstabilitätsreserve schneller abgeschlossen wird, um starke Preisschwankungen zu dämpfen. Eine neue Verschiebung oder einen festen Höchstpreis hat der Gipfel nicht beschlossen. Schlussfolgerungen des Europäischen Rates sind politische Vorgaben und ändern selbst kein Gesetz.
Eine Kleinigkeit kann für Verwirrung sorgen: Die AEA kündigt an, dass ihr Emissionspreisindex ab 2027 schrittweise die Ergebnisse des ETS2-Handels abbildet. Das betrifft nur die Berechnung dieses Index. Für Ihre Heizöl- oder Gasrechnung im Jahr 2027 gilt weiterhin der nationale Fixpreis.
Was Sie daraus mitnehmen können
Für die nächsten 14 Monate lässt sich der CO2-Anteil Ihrer Heizkosten also genau berechnen. Für die Zeit danach nicht. Wer einen Heizungstausch plant, sollte den Preis ab 2028 als offenen Punkt behandeln und sich nicht auf Tabellen verlassen, die einen bestimmten Wert für 2030 als sicher darstellen. Was beim Umstieg von einer Ölheizung rechtlich gilt und welche Kosten anfallen, behandeln wir in unserem Beitrag zum Tausch der Ölheizung.
Termine und Anlaufstellen im Überblick:
- 31. Dezember 2027: Ende der nationalen Fixpreisphase nach NEHG 2022.
- 1. Jänner 2028: Start der Marktphase des EU-ETS2. Bis 31. Mai 2029 müssen die Lieferanten erstmals Zertifikate für 2028 abgeben.
- Ende Dezember 2027: letzte Frist für offene Klimabonus-Ansprüche aus 2022 bis 2024.
- Offen: Ergebnis der neuen Bewertung des ETS2 durch die EU-Kommission. Ein Termin dafür ist nicht veröffentlicht.
- Fragen zu den Abgaben: BMF bzw. Zollamt Österreich (Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel). Fragen zur Gasrechnung: der eigene Lieferant und bei Streit die Schlichtungsstelle der E-Control.
Stand: November 2026. Angaben ohne Gewähr.
Quellen
- BMF: NEHG 2022 – Entwicklung und Handelsphasen (Preise 2022 bis 2027, Verweis auf § 19)
- BMF: Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022
- BMF: Gegenstand und Geltungsbereich – wer als Inverkehrbringer zahlen muss
- Zollamt Österreich, Nationale Standardfaktoren für Brennstoffe (PDF, Stand März 2025)
- BMF: EU-ETS 2 – Bepreisungsphase ab 2028 (Abgabefrist 31. Mai 2029)
- Österreichische Energieagentur: ÖGPI plus CO2, Aktualisierung 23.10.2026
- Parlamentskorrespondenz Nr. 471 vom 16.05.2024 zur NEHG-Novelle und zur Regel für eine Verschiebung des ETS2
- Europäische Kommission: ETS2 – buildings, road transport and additional sectors (englisch)
- Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15./16.10.2026 (EUCO 14/26, PDF, englisch), Punkte 7 und 8
- ICAP: EU officially adopts 2040 climate target, postpones ETS 2 by one year
- klimabonus.gv.at
- Energie Steiermark: CO2-Bepreisung (Verrechnung durch den Lieferanten)


