Ist Fernwärme günstig? Das hängt weniger von der Technik ab als davon, wo Sie wohnen. Fernwärme ist ein lokales Angebot mit einem einzigen Anbieter, und wer den Preis kontrolliert, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wir haben uns angesehen, wie sich der Preis zusammensetzt, was ein Anschluss kostet und welche Rechte Sie als Kundin oder Kunde haben.
Kurz gesagt
Fernwärme heizt in Österreich knapp ein Drittel der Hauptwohnsitze. Einen Anbieterwechsel wie bei Strom gibt es nicht. Amtlich festgesetzte Preise gibt es nur in Teilen von Wien, Oberösterreich und der Steiermark. Für den Umstieg von Öl oder Gas zahlt der Bund Privatpersonen ab 2. November bis zu 4.000 Euro.
Wie funktioniert Fernwärme eigentlich?
Die Wärme wird in einem zentralen Heizwerk erzeugt und über ein Leitungsnetz als heißes Wasser zu den Häusern gebracht. Im Keller steht statt des Kessels eine Übergabestation, eine Art Wärmetauscher, der die Wärme an Ihre Heizkörper oder Fußbodenheizung weitergibt. Bei Einfamilienhäusern reichen laut OÖ Energiesparverband meist 10 bis 20 kW Leistung, die Station braucht etwa so viel Platz wie ein Haushaltsgerät.
Wie verbreitet das ist, zeigt die Statistik Austria: In der Erhebung 2023/24 heizten 1,33 Millionen von 4,14 Millionen Hauptwohnsitzen primär mit Fernwärme. Das sind rund 32 Prozent. Ganz exakt ist die Zahl nicht, denn Zentralheizungen mit unbekanntem Brennstoff werden in der Statistik als Fernwärme gezählt.
Woraus setzt sich der Preis zusammen?
Meistens aus drei Teilen. Den Vergleich mit der Stromrechnung kennen viele: ein Teil für den Verbrauch, ein Teil fürs Dabeisein.
- Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde Wärme
- Grund- oder Leistungspreis, meist je kW Anschlussleistung, manchmal je Quadratmeter
- Messpreis für den Wärmezähler
Welche Kosten in welchen Teil gehören, ist gesetzlich nicht festgelegt. Das hält die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in ihrer Branchenuntersuchung fest, die Anfang Oktober 2026 veröffentlicht wurde. Preise verschiedener Versorger lassen sich deshalb nur über die Gesamtkosten fair vergleichen.
Ein Rechenbeispiel des OÖ Energiesparverbands für ein Einfamilienhaus mit 14.000 kWh Verbrauch und 12 kW Anschluss: Arbeitspreis 90 Euro je MWh, Grundpreis 50 Euro je kW und Jahr, Messpreis 150 Euro. Zusammen mit Steuern und Abgaben ergibt das rund 2.496 Euro im Jahr. Das sind Beispielwerte aus dem Handbuch der Meldeplattform waermepreise.at, keine Tarife eines bestimmten Anbieters. Für Netze ohne amtliche Preisregelung bietet waermepreise.at eine Tarifübersicht.
Wer kontrolliert den Fernwärmepreis?
Hier wird es ein bisschen kompliziert, aber es lohnt sich, das einmal zu verstehen.
Fernwärme fällt unter das Preisgesetz. Danach kann der Wirtschaftsminister „volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise“ festsetzen und diese Aufgabe an die Landeshauptleute übertragen. Solche Übertragungen gibt es laut BWB derzeit für Wien, Oberösterreich und die Steiermark, jeweils für bestimmte Versorger. Für etwa ein Fünftel der Fernwärmekundinnen und -kunden in Österreich gilt damit ein Preisbescheid. Diese Bescheide werden nicht veröffentlicht.
Für alle anderen setzt der Versorger den Preis selbst fest. Eine Regulierungsbehörde wie die E-Control bei Strom und Gas gibt es für Fernwärme nicht. Die BWB beschreibt die Netze als lokale natürliche Monopole, bei denen ein Wechsel kaum oder gar nicht möglich ist.
Ein aktuelles Beispiel aus Wien: Wien Energie gewährt laut Stadt Wien in der Heizperiode 2026/27 weiterhin 30 Prozent Rabatt auf den Arbeitspreis. Trotzdem steigen die Gesamtkosten für eine Musterwohnung (73 m², 6.000 kWh) um rund 6 Prozent, im Schnitt etwa 4,60 Euro im Monat. Begründet wird das mit den gestiegenen Gaspreisen, denn die Wiener Fernwärme wird noch etwa zur Hälfte mit Gas erzeugt. Neu ist außerdem, dass statt sechs zweimonatlicher künftig zehn monatliche Teilbeträge verrechnet werden.
Was kostet der Anschluss?
Für ein bestehendes Einfamilienhaus in einem Fernwärmegebiet nennt der OÖ Energiesparverband typischerweise 15.000 bis 30.000 Euro, inklusive Hausanschlussleitung, Übergabestation und Einbindung in die Heizung. Viele Versorger verrechnen dafür Anschlusspauschalen, abhängig von Leitungslänge und Leistung. Das ist ein Richtwert für Oberösterreich. Bundesweite Durchschnittswerte haben wir nicht gefunden.
Der Ablauf ist meist so:
- Beim Versorger anfragen, ob die Adresse im Versorgungsgebiet liegt, und ein schriftliches Angebot einholen.
- Hausanschluss: Vom nächsten Netzpunkt wird eine Leitung verlegt, das bedeutet rund einen Meter tiefe Grabarbeiten im Garten.
- Die Übergabestation wird montiert, ein Installateur Ihrer Wahl bindet sie an die Heizung an.
- Danach die Wärmeverteilung einregulieren lassen.
Gibt es eine Förderung?
Ja. Bei der Neuauflage der Bundesförderung „Kesseltausch“ ab 2. November 2026 gibt es für den Anschluss an Nah- oder Fernwärme bis zu 4.000 Euro, wenn eine Öl-, Gas- oder Kohleheizung oder ein Elektrospeicherofen ersetzt wird. Die Fernwärme muss dafür klimafreundlich sein (mindestens 50 Prozent erneuerbar, 75 Prozent aus Kraft-Wärme-Kopplung oder 50 Prozent aus einer Kombination) oder als hocheffizient gelten, mit mindestens 90 Prozent aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung, sonst ungenutzter Abwärme oder einer Kombination davon. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus, ein Energieberatungsprotokoll ist Pflicht.
Wichtig für alle, die eigentlich eine Wärmepumpe wollen: Wo Fernwärme technisch möglich ist, hat sie bei der Förderung Vorrang. Eine Wärmepumpe wird dann nur gefördert, wenn ihre Investitionskosten mindestens 25 Prozent unter jenen des Fernwärmeanschlusses liegen oder der Versorger innerhalb von drei Monaten kein Angebot legt. Alle Bedingungen stehen in unserem Beitrag zur Kesseltausch-Neuauflage. Manche Länder fördern zusätzlich, siehe unsere Übersicht der Landesförderungen.
Muss ich mich anschließen?
Meistens nicht. Eine bundesweite Anschlusspflicht gibt es nicht. Länder und teils Gemeinden können laut BWB aber festlegen, dass in bestimmten Gebieten in der Regel neu zu errichtende Gebäude angeschlossen werden müssen, etwa in der Steiermark und in Oberösterreich. In Wien und Niederösterreich ist Fernwärme dagegen nur eine von mehreren zulässigen Möglichkeiten. Wenn Sie neu bauen, fragen Sie bei der Gemeinde nach, ob für Ihr Grundstück etwas verordnet ist.
Und wenn es Streit gibt?
Die Schlichtungsstelle der E-Control ist nur für Strom und Gas zuständig, nicht für Fernwärme. Bei Problemen mit Abrechnung oder Vertrag können Sie sich an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer wenden. Außerdem gibt es die allgemeine Schlichtung für Verbrauchergeschäfte. Die Teilnahme daran ist für den Versorger aber freiwillig. Die BWB empfiehlt deshalb, eine eigene Schlichtungsstelle für Fernwärme einzurichten. Ob das kommt, ist offen.
Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie gerade über einen Heizungstausch nachdenken: zuerst beim Versorger klären, ob Ihr Haus anschließbar ist, und ein Angebot mit allen drei Preisbestandteilen verlangen. Damit lassen sich die Jahreskosten mit einer Wärmepumpe vergleichen. Und weil das Energieberatungsprotokoll für die Förderung ohnehin nötig ist, kann die Energieberatung Ihres Bundeslandes beim Vergleich gleich helfen.
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr.
Quellen
- Bundeswettbewerbsbehörde: Branchenuntersuchung Fernwärme (PDF, Stand September 2026)
- OÖ Energiesparverband – Infoblatt Nah- und Fernwärmeanschluss (PDF)
- Statistik Austria, Heizungen nach Energieträger 2003–2024
- Stadt Wien, Rathauskorrespondenz 08.10.2026: presse.wien.gv.at
- Sanierungsoffensive: Infoblatt Kesseltausch Neuauflage und FAQ
- AK Wien zur Fernwärme: https://wien.arbeiterkammer.at/fernwaerme (allgemeine Beratung)
- Schlichtung für Verbrauchergeschäfte: verbraucherschlichtung.at

