StartFörderungenBundesförderung weg: Diese Bundesländer fördern den Heizungstausch weiter

Bundesförderung weg: Diese Bundesländer fördern den Heizungstausch weiter

Stand: 5. Oktober 2026. Die Bundesförderung für den Heizungstausch ist für heuer erledigt. Seit Juli nimmt die Sanierungsoffensive keine neuen Registrierungen mehr an, auch „Sauber Heizen für Alle“ ist geschlossen. Wer jetzt eine Öl- oder Gasheizung tauschen muss oder will, ist deshalb auf die Länder angewiesen. Wir haben die offiziellen Förderseiten aller Bundesländer durchgesehen.

Fest steht: In sieben Ländern gibt es derzeit eine Landesförderung für den Umstieg von fossil auf erneuerbar im Ein- oder Zweifamilienhaus, die auch ohne Bundesförderung funktioniert. Die Steiermark fördert den Umstieg derzeit nicht. Für Kärnten konnten wir den Stand nicht bestätigen.

Nicht fest steht, wie viel Budget in den einzelnen Töpfen noch übrig ist. Keine der Landesseiten veröffentlicht das. „Offen“ heißt im Folgenden: Es gibt keinen Hinweis auf einen Förderstopp.

Was gilt: die Länder im Einzelnen

1. Wien

Vergleichsweise hoch, aber mit Einkommensgrenze. Für Eigenheime gibt es 35 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 8.000 Euro. Bei Erdwärme, Grundwasser oder Abwärme kommen 4.000 Euro dazu. Die Einkommensgrenze liegt bei 54.710 Euro netto im Jahr für eine Person und 81.540 Euro für zwei Personen (dann gestaffelt). Beantragt wird mit Kostenvoranschlag oder Rechnung; die Rechnung darf höchstens sechs Monate alt sein. Wärmepumpen müssen in der Produktdatenbank gelistet sein und grundsätzlich mit maximal 40 °C Vorlauf auskommen. Ausgezahlt wird nach Maßgabe des Budgets, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

2. Salzburg

3.000 Euro Direktzuschuss für erneuerbare Zentralheizungen, höchstens 40 Prozent der Kosten, ohne Einkommensgrenze. Die Richtlinie sieht ausdrücklich einen Weg für den Fall vor, dass keine Registrierung bei der Bundesförderung möglich war: Dann ist der Antrag binnen sechs Monaten nach der letzten Rechnung zu stellen. Wo Fernwärme verfügbar ist, hat sie Vorrang. Registriert werden kann, solange Budget vorhanden ist.

3. Oberösterreich

Drei getrennte Förderungen, jeweils bis 31. Dezember 2026 und nach der Umsetzung zu beantragen:

  • Pellets oder Hackgut statt fossil: 2.900 Euro, Scheitholz: 1.700 Euro, jeweils höchstens 50 Prozent der Kosten.
  • Luft-Wärmepumpe: 100 Euro pro kW, höchstens 1.700 Euro; Sole- oder Wasser-Wärmepumpe: bis 170 Euro pro kW, höchstens 2.800 Euro. Voraussetzung ist unter anderem Ökostrom oder eine PV- bzw. Solaranlage.
  • Fernwärmeanschluss: 140 Euro pro kW, höchstens 2.800 Euro und höchstens 50 Prozent.

4. Burgenland

Die „Sonderförderaktion Heizungstausch 2026“ zahlt 30 Prozent der Kosten, als Basis höchstens 2.000 Euro. Dazu kommen 500 Euro Sozialzuschlag bei einem Netto-Haushaltseinkommen bis 43.000 Euro im Jahr; insgesamt sind bis zu 3.500 Euro möglich. Der Antrag ist bis zwölf Monate nach dem Rechnungsdatum zu stellen, spätestens am 31. Jänner 2027. Eine Bundesförderung ist keine Voraussetzung.

5. Tirol

Über die Wohnhaussanierung: Einmalzuschuss von 25 Prozent für Biomasse oder Wärmepumpe, 30 Prozent für Fern- oder Nahwärme. Dazu ein Bonus von bis zu 3.000 Euro für den Ersatz einer fossilen Heizung. Für Anträge bis Ende 2027 gilt das unabhängig vom Einkommen. Das Gebäude muss in der Regel mindestens zehn Jahre alt sein (Baubewilligung), beantragt wird bis 18 Monate nach Fertigstellung bzw. Rechnung.

6. Vorarlberg

Die „Richtlinie Heizungstausch 2026“ zahlt für Eigenheime höchstens 25 Prozent der Kosten: eine Basis von 2.000 Euro plus 1.000 Euro Bonus für den Ersatz einer fossilen Heizung. Achtung bei Luft-Wärmepumpen: Für sie gilt nur die Hälfte, also höchstens 1.500 Euro. Dem Antrag muss ein Energieausweis oder ein Energieberatungsprotokoll beiliegen. Frist: sechs Monate nach Inbetriebnahme, spätestens 31. Dezember 2026.

7. Niederösterreich

Hier gibt es keinen Direktzuschuss, sondern die Wohnbauförderung Eigenheimsanierung: Das Land zahlt zehn Jahre lang einen Zuschuss zu den Zinsen eines Bankdarlehens. Wie hoch das förderbare Darlehen ist, richtet sich nach einem Punktesystem; der Umstieg von fossil auf erneuerbar bringt zusätzliche Punkte. Das lohnt sich vor allem, wenn ohnehin finanziert wird. Wer bar zahlt, hat davon nichts.

Wo es derzeit nichts gibt oder es unklar ist

Steiermark: Das Land weist auf seiner Wohnbau-Seite darauf hin, dass eine Förderung für Biomasse, Wärmepumpe und Fernwärmeanschluss derzeit nicht möglich ist, und zwar auf absehbare Zeit. Der neue Sanierungspass fördert ausdrücklich keine Heizungsinstallationen.

Kärnten: Die Landesseite war für uns bis Redaktionsschluss nicht erreichbar. Herstellerseiten nennen widersprüchliche Beträge. Wir nennen deshalb keine Zahl und empfehlen, direkt bei der Energieberatung des Landes nachzufragen.

Was Sie tun müssen

  1. Reihenfolge prüfen. Die meisten Länder fördern nach der Umsetzung, also mit Rechnung. Das ist anders als beim Bund, bei dem man sich vorher registrieren musste. Wien und Niederösterreich erlauben den Antrag auch schon mit Angebot bzw. Kostenschätzung. Die Fristen nach Rechnung sind kurz: in Wien sechs Monate, in Salzburg und Vorarlberg ebenfalls rund ein halbes Jahr.
  2. Technische Bedingungen vor der Bestellung klären. Vorlauftemperatur, Produktliste, Ökostrom- oder PV-Pflicht, Vorrang für Fernwärme: Solche Details entscheiden, ob es Geld gibt. Diese Bedingungen sollten im Angebot des Installateurs erfüllt und schriftlich festgehalten sein.
  3. Nicht auf zwei Pferde setzen, die sich ausschließen. Für 2027 hat das Klimaministerium (BMLUK) 179 Millionen Euro für den Kesseltausch angekündigt; die Bedingungen sind noch nicht bekannt. Ob sich Landes- und Bundesförderung 2027 kombinieren lassen, steht ebenfalls noch nicht fest. Wer jetzt tauscht, sollte mit der Landesförderung allein rechnen.
  4. Nicht in Panik tauschen. Für bestehende Öl- und Gasheizungen gibt es keinen bundesweiten Tauschzwang. Wer eine funktionierende Heizung hat, kann die Bedingungen für 2027 abwarten. Was dabei zu bedenken ist, steht in unserem Beitrag zum Ölheizungstausch 2026; den Hintergrund zur Bundesförderung liefert der Artikel zur Sanierungsoffensive.

Fristen und Anlaufstellen

  • Oberösterreich, Vorarlberg: Anträge bis 31. Dezember 2026 (Vorarlberg zusätzlich: binnen sechs Monaten nach Inbetriebnahme)
  • Burgenland: bis zwölf Monate nach Rechnung, spätestens 31. Jänner 2027
  • Tirol: bis 18 Monate nach Fertigstellung bzw. Rechnung; Programm läuft bis Ende 2027
  • Wien, Salzburg: Rechnung höchstens rund sechs Monate alt; solange Budget vorhanden
  • Niederösterreich: Antrag spätestens ein Jahr nach Baubeginn
  • Für alle Länder gilt: Bei Unklarheiten ist die Energieberatung des Landes die beste erste Anlaufstelle.

Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr.

Quellen

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