Letzter PV-Fördercall 2026: Ab 8. Oktober wird wieder Ticket gezogen

Am 8. Oktober um 17:00 Uhr öffnet die EAG-Abwicklungsstelle den dritten und letzten PV-Fördercall des Jahres. Bis 22. Oktober läuft das Fenster. Wer heuer noch den Investitionszuschuss für eine Photovoltaikanlage oder einen Stromspeicher haben will, hat damit genau eine Chance – und die ist kleiner als im Frühjahr.

Der Grund ist schlicht das Geld. Für alle vier Kategorien zusammen stehen diesmal rund 8 Millionen Euro bereit. Im Juni waren es noch 12 Millionen. Für private Hausdächer, also die Kategorien A und B, bleiben davon 4 Millionen Euro übrig.

Die Fördersätze im Überblick

An den Sätzen selbst hat sich im Lauf des Jahres nichts geändert. Gefördert wird pro Kilowatt-Peak (kWp) installierter Leistung, der Speicher pro Kilowattstunde nutzbarer Kapazität:

  • Kategorie A (bis 10 kWp): 150 Euro pro kWp, fixer Satz
  • Kategorie B (über 10 bis 20 kWp): 140 Euro pro kWp, fixer Satz
  • Kategorie C (über 20 bis 100 kWp): höchstens 130 Euro pro kWp
  • Kategorie D (über 100 bis 1.000 kWp): höchstens 120 Euro pro kWp
  • Stromspeicher: 150 Euro pro kWh

In A und B gilt „first come, first served“ – wer früher dran ist, hat bessere Karten. In C und D wird dagegen über Gebote entschieden, dort sind die Sätze Obergrenzen. Einen Speicher allein gibt es übrigens nicht gefördert. Er muss gemeinsam mit einer neuen oder erweiterten PV-Anlage beantragt werden.

Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus

Eine 8-kWp-Anlage mit 10 kWh Speicher bringt nach Grundsätzen 1.200 Euro für die PV plus 1.500 Euro für den Speicher, zusammen also 2.700 Euro. Das ist kein Vermögen, bei Gesamtkosten im fünfstelligen Bereich aber auch nicht nichts. Mit europäischen Komponenten kann es etwas mehr werden (dazu gleich).

Made-in-Europe-Bonus: Jeder zweite Antrag nutzt ihn schon

Seit Juni 2025 gibt es Zuschläge, wenn Komponenten aus dem EWR oder der Schweiz stammen. Für die PV-Anlage erhöht sich der Fördersatz um jeweils 10 Prozent, wenn die Module bzw. der Wechselrichter europäisch sind – maximal also plus 20 Prozent. Beim Speicher gibt es ebenfalls 10 Prozent Aufschlag, wenn er aus europäischer Fertigung stammt.

Laut Wirtschaftsministerium wurden in den ersten beiden Calls 2026 zusammen rund 27.000 Anträge eingereicht, und knapp die Hälfte davon setzte auf mindestens eine europäische Komponente. Am häufigsten beim Wechselrichter (46 Prozent), deutlich seltener beim Speicher (rund 21 Prozent) und bei den Modulen (16 Prozent). Das überrascht nicht: Europäische Module sind am Markt weiterhin knapp und meistens teurer.

Welche Produkte konkret qualifizieren, legt die EAG-Abwicklungsstelle in laufend aktualisierten Listen fest. Ein Hinweis im Angebot des Installateurs („europäisches Produkt“) reicht nicht. Entscheidend ist, ob Hersteller und Modell auf der Liste stehen. Das vor der Bestellung zu prüfen, erspart später Ärger.

Rechnet man das Beispiel von oben mit europäischem Wechselrichter, steigt der PV-Satz von 150 auf 165 Euro pro kWp. Macht 120 Euro mehr. Ob sich dafür ein teureres Gerät lohnt, ist eine Rechnung, die man ehrlich durchziehen sollte – oft ist der Aufpreis höher als der Bonus.

Was bis 8. Oktober erledigt sein muss

Hier scheitern jedes Jahr viele Anträge, und zwar nicht an der Förderwürdigkeit, sondern an der Vorbereitung. Das Ticket wird am 8. Oktober ab 17:00 Uhr auf der Plattform der Abwicklungsstelle gezogen. Dafür braucht man bereits die 33-stellige Zählpunktnummer für die Einspeisung, die mit „AT00“ beginnt. Die kommt vom Netzbetreiber, und wie lange das dauert, ist von Netzgebiet zu Netzgebiet sehr unterschiedlich.

Für den eigentlichen Antrag, der nach dem Ticket eingereicht wird, sind außerdem nötig:

  • die Bestätigung des Netzbetreibers über den Einspeisezählpunkt (mit Name, Standort und Zählpunktnummer),
  • alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Anzeigen – baurechtlich und netzseitig,
  • eine technische Projektbeschreibung nach Vorlage der Abwicklungsstelle.

Wer jetzt erst mit dem Netzbetreiber Kontakt aufnimmt, wird es realistisch gesehen knapp schaffen. Nicht unmöglich, aber knapp.

Die üblichen Fallstricke

Inbetriebnahme vor dem Antrag. Wer die Anlage schon angeschlossen hat, fällt raus. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung darf die Anlage noch nicht in Betrieb sein. Das ist streng, und Ausnahmen gibt es dafür nicht.

Anlagen mit Nullsteuersatz. Bis 31. März 2025 galt für kleine PV-Anlagen der Umsatzsteuer-Nullsatz. Anlagen, die davon profitiert haben, bekommen den Investitionszuschuss nicht zusätzlich. Wer damals gekauft und erst jetzt installiert hat, sollte das genau prüfen.

Fristen nach der Zusage. Mit dem Fördervertrag beginnt eine Frist, innerhalb der die Anlage laufen muss, danach folgt die Endabrechnung mit Rechnungen, Zahlungsnachweisen, Prüfbericht und Fotos. Wer noch keinen fixen Montagetermin hat, sollte das im Hinterkopf haben – gute Installateure sind im Herbst häufig ausgebucht.

Nur ein Ticket, schnelle Finger. In den Kategorien A und B entscheidet der Zeitpunkt. Wer um 17:30 Uhr einsteigt, statt um 17:00, kann bei knappem Budget schon zu spät sein. Ob das Geld diesmal für alle reicht, lässt sich vorab nicht sagen. Bei 4 Millionen Euro für private Anlagen wäre es aber eher überraschend.

Und wenn es nicht klappt?

Dann ist das ärgerlich, aber kein Grund, das Projekt aufzugeben. Die Förderung macht bei einer typischen Hausanlage meistens einen einstelligen Prozentsatz der Kosten aus. Wichtiger für die Wirtschaftlichkeit sind Eigenverbrauchsanteil, Anlagenpreis und Stromtarif. Außerdem gibt es in manchen Bundesländern und Gemeinden eigene Förderungen – ob und wie sie sich mit dem EAG-Zuschuss kombinieren lassen, ist allerdings von Programm zu Programm unterschiedlich und sollte vorab direkt bei der jeweiligen Stelle geklärt werden.

Termine für 2027 hat die Abwicklungsstelle bisher nicht veröffentlicht, angeführt sind derzeit nur die Calls für heuer. Wer nicht zeitkritisch ist, kann also auch mit einer sauberen Vorbereitung ins nächste Jahr gehen – statt im Oktober unter Druck halbfertige Unterlagen einzureichen.

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