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Strom mit dem Nachbarn teilen: Was sich ab 1. Oktober bei Energiegemeinschaften ändert

Mit dem Nachbarn Strom teilen, ohne gleich einen Verein zu gründen? Genau das ist seit 1. Oktober 2026 einfacher geworden. Seit diesem Tag gelten die Bestimmungen des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) zur gemeinsamen Energienutzung. Für alle, die eine PV-Anlage am Dach haben oder in einer Energiegemeinschaft sind, lohnt sich ein genauerer Blick. Allerdings auch einer auf das Kleingedruckte, denn nicht alles funktioniert ab Tag eins.

Worum es geht

Das ElWG wurde 2025 beschlossen und ersetzt das alte ElWOG. Ein großer Teil gilt bereits seit 24. Dezember 2025, etwa Regeln zu Preisänderungen oder zur Rechnung. Die Kapitel über Energiegemeinschaften und das Teilen von Strom gelten aber erst seit 1. Oktober 2026 – und sie sind für private Erzeuger der spannendste Teil.

Bisher gab es im Wesentlichen zwei Wege, eigenen Strom mit anderen zu nutzen: die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage im Mehrparteienhaus und die Energiegemeinschaft (erneuerbar oder als Bürgerenergiegemeinschaft). Beides funktioniert, beides braucht aber eine gewisse Organisation. Seit Oktober gibt es neue Modelle, und die bestehenden sind unter einem gemeinsamen Dach neu geregelt.

Die neuen Möglichkeiten

Peer-to-Peer

Das ist die eigentliche Neuerung. Eine Person mit PV-Anlage kann ihren Überschuss direkt an eine andere Person weitergeben oder verkaufen – etwa an die Tochter zwei Straßen weiter oder an den Nachbarn. Eine eigene Rechtsform ist dafür nicht nötig, es reicht eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Klingt simpel. Im Detail hängt aber einiges davon ab, wie die Netzbetreiber die Abwicklung technisch umsetzen.

Eigenversorgungsanlage und Standortbereich

Außerdem kennt das Gesetz künftig die Eigenversorgungsanlage und den sogenannten Standortbereich. Beides zielt vor allem auf Mehrparteienhäuser und zusammenhängende Grundstücke ab, wo Erzeugung und Verbrauch sehr nah beieinander liegen. Für Einfamilienhäuser ist das meistens weniger relevant.

Bestehende Energiegemeinschaften

Wer schon Mitglied einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) oder Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ist, muss nichts auflösen oder neu gründen. Die Umstellung erfolgte laut Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften automatisch mit 1. Oktober. Die neuen Rechte und Pflichten gelten seither einfach mit.

Der Haken: die Übergangszeit

Hier wird es ehrlich gesagt etwas zäh. Die Umsetzung läuft in Etappen:

  • Seit 5. Oktober 2026 läuft eine vorläufige Umsetzungsphase. Gemeinsame Energienutzung funktioniert zunächst nur innerhalb des Gebiets eines einzelnen Netzbetreibers.
  • Von Oktober bis Dezember 2026 sind die neuen, reduzierten Netzentgelte technisch noch nicht verfügbar. Nur Mitglieder lokaler und regionaler EEGs behalten ihre bisherigen Rabatte.
  • Ab 1. Jänner 2027 soll die neue Verordnung zu den Netzentgelten gelten.
  • Voraussichtlich ab April 2027 soll das Teilen auch über die Grenzen von Netzbetreibern hinweg möglich sein.

Praktisch heißt das: Wer im Oktober ein Peer-to-Peer-Modell startet, spart in den ersten Monaten womöglich wenig bis nichts bei den Netzkosten. Der finanzielle Vorteil hängt dann vor allem am vereinbarten Strompreis zwischen den Beteiligten.

Wie viel lässt sich bei den Netzentgelten sparen?

Bei lokalen EEGs, also innerhalb desselben Niederspannungsnetzes, liegt die Reduktion bei den betroffenen Netzentgelt-Bestandteilen bisher bei rund 57 Prozent. Regionale EEGs auf Mittelspannungsebene kommen auf rund 28 Prozent. Wie die Abstufungen unter dem neuen Regime genau aussehen, hängt an der Verordnung, die ab 2027 gelten soll. Das Gesetz sieht vier Nähe-Stufen vor: Standortbereich, lokal, regional und österreichweit. Je näher, desto günstiger – das Prinzip bleibt also.

Wichtig ist die Einordnung: Das Netzentgelt ist nur ein Teil der Stromrechnung. Selbst ein deutlicher Rabatt darauf macht die Gesamtrechnung nicht halb so teuer. Energiegemeinschaften rechnen sich meistens über mehrere Faktoren zusammen, nicht über einen einzelnen großen Hebel.

Wann man plötzlich „Lieferant“ ist

Ein Punkt, den viele übersehen: Ab einer gewissen Größe gelten Pflichten, die sonst nur Energieversorger haben. Bei Haushalten ist das ab einer Erzeugungsanlage mit mehr als 30 kW der Fall, bei anderen aktiven Kunden und Gemeinschaften ab mehr als 100 kW. Dann braucht es unter anderem allgemeine Lieferbedingungen, ein Informationsblatt vor Vertragsabschluss und eine mindestens jährliche, kostenlose Rechnung.

Für die typische Dachanlage mit 5 bis 15 kWp ist das kein Thema. Wer aber etwa auf einem landwirtschaftlichen Gebäude eine größere Anlage betreibt und den Strom mit mehreren Haushalten teilen will, sollte das vorab klären.

Was sonst noch auf PV-Besitzer zukommt

Zwei weitere ElWG-Themen werden gerade viel diskutiert, betreffen aber nicht den 1. Oktober:

Netzentgelt für Einspeiser. Ab 2027 sollen größere Anlagen auch für eingespeisten Strom ein Netzentgelt zahlen. Anlagen mit einer netzwirksamen Leistung bis einschließlich 20 kW bleiben laut Energie- und Umweltagentur NÖ davon befreit. Das deckt die allermeisten Einfamilienhäuser ab.

Spitzenkappung. Bei neuen PV-Anlagen ab 7 kW netzwirksamer Leistung kann die Einspeisung bei Netzengpässen begrenzt werden, laut Verbund auf bis zu 70 Prozent der Modulleistung. Der Ertragsverlust soll bei typischen Anlagen deutlich unter einem Prozent liegen. Mit einem Speicher oder hohem Eigenverbrauch spürt man das in der Praxis kaum.

Lohnt es sich, jetzt aktiv zu werden?

Kommt darauf an. Wer schon in einer lokalen EEG ist, verliert nichts und kann abwarten, wie sich die neuen Modelle einspielen. Wer mit Familie oder Nachbarn Strom teilen möchte und bisher an der Gründung einer Gemeinschaft gescheitert ist, hat mit Peer-to-Peer jetzt eine einfachere Option. Nur sollte man mit überschaubaren Erwartungen starten – die ersten Monate sind eine Übergangsphase, und nicht jeder Netzbetreiber wird gleich schnell sein.

Ein guter erster Schritt ist ein Gespräch mit dem eigenen Netzbetreiber und ein Blick auf die Seiten der Koordinationsstelle. Dort werden die FAQs laufend ergänzt.

Quellen

Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, FAQs zum ElWG: https://energiegemeinschaften.gv.at/faqs-zum-elwg/

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