Stand: 26. September 2026
Eine Stromrechnung in Österreich besteht aus drei Blöcken: dem Energiepreis des Lieferanten, den Netzentgelten des Netzbetreibers und den Steuern und Abgaben. Nur den ersten Block können Sie durch einen Wechsel beeinflussen. Die beiden anderen sind reguliert bzw. gesetzlich festgelegt.
Das klingt trocken. Es erklärt aber, warum eine Ersparnis beim Anbieterwechsel nie so groß ausfällt, wie manche Werbung suggeriert – und warum sich die Rechnung manchmal ändert, obwohl man nichts gemacht hat.
1. Energiepreis
Arbeitspreis pro Kilowattstunde plus meist eine Grundgebühr. Festgelegt vom Lieferanten. Wer den Lieferanten wechselt, ändert nur diesen Teil. Der Netzbetreiber bleibt derselbe, weil er an den Standort gebunden ist.
2. Netzentgelte
Für den Transport des Stroms. Die Höhe legt die E-Control fest, getrennt nach Netzgebieten – Wiener Netze, Netz Niederösterreich, TINETZ und so weiter. Enthalten sind unter anderem das Netznutzungsentgelt, das Messentgelt für den Zähler und Verlustentgelte. Die regionalen Unterschiede sind beträchtlich.
Ob Energie und Netz auf einer gemeinsamen Rechnung stehen oder auf zwei getrennten, hängt vom Lieferanten ab. An der Aufteilung ändert es nichts.
3. Steuern und Abgaben
Für alle gleich, egal bei welchem Anbieter:
- Elektrizitätsabgabe. Für Haushalte 2026 auf 0,1 Cent pro kWh gesenkt (zuvor 1,5 Cent). Rechtsgrundlage ist eine Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes, BGBl. I Nr. 95/2025. Die Senkung ist auf das Jahr 2026 befristet.
- Erneuerbaren-Förderpauschale (Fixbetrag) und Erneuerbaren-Förderbeitrag (verbrauchsabhängig). Finanzieren den Ökostromausbau.
- Gebrauchsabgabe. Eine Gemeindeabgabe, nicht überall.
- Umsatzsteuer von 20 Prozent – auf alles, auch auf Netzentgelte und Abgaben.
Einkommensschwache Haushalte können unter bestimmten Voraussetzungen von den Erneuerbaren-Förderkosten befreit werden. Informationen dazu gibt es bei der E-Control.
Fest steht, nicht fest steht
Fest steht: Für 2026 gilt der reduzierte Satz der Elektrizitätsabgabe. Die Netzentgelte für 2026 sind festgelegt.
Nicht fest steht: ob die Senkung der Elektrizitätsabgabe über 2026 hinaus verlängert wird. Bleibt es beim Gesetz, gilt ab Jänner 2027 wieder der volle Satz von 1,5 Cent. Bei 3.500 kWh wären das netto rund 49 Euro mehr pro Jahr, mit Umsatzsteuer knapp 59 Euro. Das sollte man bei den Teilbeträgen für 2027 im Hinterkopf haben.
Welche Angaben Sie aufheben sollten
Die Zählpunktbezeichnung: 33 Stellen, beginnt mit „AT“. Ohne sie geht kein Anbieterwechsel, keine Anmeldung einer PV-Anlage, keine Registrierung im Smart-Meter-Portal.
Den Jahresverbrauch in kWh, am besten mehrere Jahre im Vergleich.
Und das Ablesedatum samt Hinweis, ob abgelesen oder geschätzt wurde. Bei geschätzten Werten kann ein eigenes Foto vom Zähler später hilfreich sein.
Prüfen in fünf Minuten
- Zeitraum korrekt?
- Zählerstände plausibel?
- Vereinbarter Tarif und gegebenenfalls Rabatt berücksichtigt?
- Gesamtbetrag geteilt durch Verbrauch: Was zahlen Sie brutto pro kWh? Je nach Netzgebiet und Tarif liegen viele Haushalte 2026 grob bei 25 bis 30 Cent.
Wer deutlich darüber liegt, sollte den Energiepreis vergleichen. Das Werkzeug dafür ist der Tarifkalkulator der E-Control.
Rechte, die man kennen sollte
Bei einer Preiserhöhung muss der Lieferant rechtzeitig informieren. Sie haben dann ein Widerspruchsrecht. Bei Zahlungsschwierigkeiten gibt es ein Recht auf Ratenzahlung und die Grundversorgung. Bei Streitigkeiten mit Lieferant oder Netzbetreiber ist die Schlichtungsstelle der E-Control zuständig. Das Verfahren ist für Konsumenten kostenlos.
Quellen
- E-Control, Steuern und Abgaben: e-control.at
- Unternehmensserviceportal: Änderung Elektrizitätsabgabegesetz, BGBl. I Nr. 95/2025
- BMF – Energiekrisenmaßnahmen (Senkung der Elektrizitätsabgabe 2026)
- E-Control – Anbieter wechseln in 3 Schritten

