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Förderung für Heizungstausch und Sanierung: So bereiten Sie sich auf den Neustart vor

Nachtrag 20. Oktober 2026: Für den Kesseltausch ab 2. November sind die amtlichen Bedingungen inzwischen veröffentlicht (Informationsblatt 10/2026). Die Details lesen Sie in unserem Beitrag Kesseltausch ab 2. November: Was im amtlichen Infoblatt steht.

Stand: 12. Oktober 2026. Die Bundesregierung hat am 11. Oktober die Sanierungsoffensive 2027 angekündigt. Amtliche Förderrichtlinien und Infoblätter für die neue Runde waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht. Wir aktualisieren den Beitrag, sobald sie vorliegen.

Die Bundesförderung für Heizungstausch und thermische Sanierung ist für 2026 ausgeschöpft, neue Registrierungen sind derzeit nicht möglich. Die nächste Runde ist aber angekündigt, und sie kommt früher als gedacht. Für den Kesseltausch sollen ab 2. November 2026 wieder Anträge möglich sein, für die thermische Sanierung ab 4. Jänner 2027. Für 2027 nennt die Regierung insgesamt 500 Millionen Euro. Wer fördern lassen will, hat damit nur wenige Wochen Vorlauf. Diese Zeit sollte man für die Vorbereitung nutzen und mit Bestellungen trotzdem warten, bis die Bedingungen feststehen.

Was genau angekündigt wurde, haben wir im Beitrag Sanierungsoffensive 2027: 500 Millionen angekündigt zusammengefasst. Hier geht es darum, was Sie jetzt schon erledigen können.

Was 2026 passiert ist

  1. 2. Februar 2026: Der Sanierungsbonus für Dämmung, Fenster und umfassende Sanierung wird wegen der hohen Nachfrage eingestellt. Die verbleibenden Mittel werden auf den Kesseltausch konzentriert.
  2. 10. Juli 2026: Das Ministerium meldet, dass auch die Mittel für den Kesseltausch vollständig vergeben sind. Mit der Ausschöpfung endet auch die Registrierung für „Sauber Heizen für Alle 2026“.
  3. 11. Oktober 2026: Die Bundesregierung stellt die Sanierungsoffensive 2027 vor, mit früherem Neustart beim Kesseltausch.

Wer bis Juli registriert war, ist nicht betroffen. Bestehende Registrierungen und Anträge werden weiterbearbeitet. Den Status kann man bei KPC-Online abfragen.

Fest steht, nicht fest steht

Angekündigt laut Bundesregierung (11. Oktober 2026, wiedergegeben von APA und Wirtschaftskammer):

  • 500 Millionen Euro für 2027: 321 Millionen für die thermisch-energetische Sanierung, 179 Millionen für den Kesseltausch. Im Juli war für die thermische Sanierung noch von 181 Millionen die Rede.
  • Kesseltausch ab 2. November 2026, laut Wirtschaftskammer zunächst mit rund 20 Millionen Euro, die aus 2026 frei geworden sind.
  • Thermische Sanierung ab 4. Jänner 2027.
  • Die Antragsverfahren sollen vereinfacht werden.

Nicht fest steht:

  • die Förderhöhen. Amtlich ist noch nichts veröffentlicht. Der Österreichische Biomasse-Verband nennt 6.000 Euro für den Umstieg auf eine Biomasseheizung (bisher bis zu 8.500 Euro) und 4.000 Euro für einen Nahwärmeanschluss. Medien berichten von bis zu 4.000 Euro für neue Fenster (5.000 Euro mit außenliegendem Sonnenschutz) und bis zu 4.000 Euro für den Anschluss an erneuerbare Fernwärme. Für Wärmepumpen wurde bisher kein Betrag genannt;
  • der Stichtag, ab dem Leistungen förderfähig sind;
  • ob das Verfahren mit Registrierung und Energieberatungsprotokoll gleich bleibt;
  • wie lange die Mittel reichen.

Planen Sie daher nicht mit den Beträgen von 2026. Und rechnen Sie damit, dass es wieder schnell gehen kann: 2026 waren 360 Millionen Euro nach rund siebeneinhalb Monaten vergeben.

Was Sie jetzt vorbereiten können

Die folgenden Schritte waren bei der Bundesförderung in den letzten Jahren durchgehend Voraussetzung oder zumindest hilfreich. Ob sie in der neuen Runde in gleicher Form gelten, ist offen. Schaden kann die Vorbereitung nicht, und bis 2. November bleibt wenig Zeit.

  1. Energieberatung. Beim Kesseltausch 2026 musste das Energieberatungsprotokoll bereits bei der Registrierung vorliegen. Die Landesenergieberatungen sind im Herbst stark nachgefragt, einen Termin also jetzt vereinbaren.
  2. Angebote. Zwei bis drei Angebote von befugten Fachbetrieben. Den Betrieben mitteilen, dass eine Bundesförderung beantragt werden soll. Ein Kostenvoranschlag ist noch kein Auftrag.
  3. ID Austria. Die Registrierung 2026 lief online, mit ID Austria oder hochgeladener Ausweiskopie. Die ID Austria vorab einzurichten spart Zeit, wenn die Budgets schnell vergeben sind.
  4. Unterlagen zum Bestand. Typenschild der alten Heizung fotografieren, Baujahr und Brennstoff notieren, Verbrauchsdaten sammeln, Eigentumsnachweis bereitlegen.
  5. Rechnungsempfänger klären. Rechnungen müssen in der Regel auf die antragstellende Person lauten – die Eigentümerin bzw. den Eigentümer.

Warnung: nicht zu früh beauftragen

Bundesförderungen hatten bisher einen Stichtag, ab dem Lieferungen und Leistungen förderfähig sind. Für 2026 war das der 3. Oktober 2025. Was vorher geliefert oder montiert wurde, war nicht förderfähig. Für die neue Runde ist der Stichtag nicht bekannt. Wer jetzt bestellt, riskiert, dass die Maßnahme nicht gefördert wird.

Laut Biomasse-Verband sollen Anträge, die heuer wegen der frühen Förderschließung nicht mehr berücksichtigt wurden, ab 2. November wieder berücksichtigt werden können. Eine amtliche Bestätigung und die genauen Bedingungen dazu fehlen noch. Wer betroffen ist, sollte bei der KPC nachfragen, sobald die neuen Unterlagen veröffentlicht sind.

Ausnahme: Ist die alte Heizung defekt, muss man nicht bis zum Frühjahr frieren. Dann lohnt sich der Blick auf die Landesförderung, die unabhängig vom Bund läuft.

Sie sind 2026 noch registriert worden?

Dann gelten die Bedingungen, unter denen Sie sich registriert haben. Die neue Runde ändert daran nichts. Beim Kesseltausch für Ein- und Zweifamilienhäuser war das Förderbudget nach der Registrierung neun Monate reserviert. Innerhalb dieser Frist musste der Antrag gestellt werden – und zu diesem Zeitpunkt musste die neue Heizung laut Informationsblatt bereits installiert und abgerechnet sein. Für mehrgeschoßige Wohnbauten gelten eigene, längere Fristen.

Wer im Juni oder Juli 2026 registriert hat, sollte die Frist daher im Blick haben. Das Registrierungsdatum steht in der Bestätigungs-E-Mail. Installateure sind im Herbst ausgelastet, und mit dem Neustart am 2. November wird die Nachfrage eher steigen. Eine verpasste Frist lässt sich nicht nachholen. Im Zweifel bei der KPC nachfragen, bevor die Frist abläuft, nicht danach.

Landesförderungen

Die Bundesländer haben eigene Programme, und die Unterschiede sind groß. Laut einer Übersicht von GLOBAL 2000 vom Februar 2026 gab es etwa in Salzburg und der Steiermark zu diesem Zeitpunkt keine Landesförderung für Dämmung und Fenster, im Burgenland, in Niederösterreich und Vorarlberg nur Kreditförderungen, und Niederösterreich und die Steiermark förderten den Heizungstausch damals nicht. Diese Angaben können sich geändert haben. Einen aktuelleren Überblick zum Heizungstausch gibt unser Beitrag Diese Bundesländer fördern den Heizungstausch weiter. Verbindlich ist die Information der Förderstelle des Landes.

Bundes- und Landesförderung ließen sich bisher in der Regel kombinieren.

Steuerlich

Für geförderte Maßnahmen kann das Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch genommen werden. Es wird frühestens für das Jahr berücksichtigt, in dem die Förderung ausbezahlt wurde. Details regelt das Finanzministerium.

Anlaufstellen

  • Energieberatung des jeweiligen Bundeslandes
  • sanierungsoffensive.gv.at – offizielle Seite des Bundes, hier sollen die Details zur neuen Runde erscheinen
  • umweltfoerderung.at – Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
  • Förderstelle bzw. Wohnbauförderung des Landes

Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr.

Quellen

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