Kurz gesagt: Wer vom ORF-Beitrag befreit ist, zahlt seit 1. April 2026 für die ersten 2.900 kWh Strom im Jahr nur 6 Cent netto pro kWh Energiepreis. Weil die Großhandelspreise gerade stark steigen, ist dieser Sozialtarif ab Oktober deutlich mehr wert als im Sommer. Und auch wer keinen Anspruch hat, sollte ein paar Rechte kennen, die das neue Stromgesetz bei Zahlungsproblemen gibt.
Was ist der Sozialtarif eigentlich?
Im Gesetz heißt er etwas sperrig „gestützter Preis für begünstigte Haushalte“. Geregelt ist er im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), § 36. Die Idee ist einfach: Haushalte mit geringem Einkommen bekommen einen Grundbedarf an Strom zu einem fixen, niedrigen Preis.
Konkret heißt das:
- Für bis zu 2.900 kWh pro Jahr beträgt der Energiepreis 6 Cent netto pro kWh.
- Für alles, was darüber hinausgeht, darf der Preis nicht höher sein als der sogenannte obere Referenzwert, den die E-Control jedes Quartal neu festlegt.
- Leben mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz im Haushalt, gibt es für die vierte und jede weitere Person zusätzlich 52,50 Euro pro Jahr.
- Ab Jänner 2027 werden die 6 Cent jährlich mit demselben Faktor angepasst wie die Pensionen.
Wichtig, damit keine falschen Erwartungen entstehen: Der Sozialtarif betrifft nur den Energiepreis. Netzentgelte, Steuern und Abgaben stehen weiterhin voll auf der Rechnung. Wie sich die einzelnen Posten zusammensetzen, haben wir im Beitrag zur Stromrechnung erklärt.
Warum ist er gerade jetzt so viel wert?
Das hängt am oberen Referenzwert. Die E-Control berechnet ihn aus den Börsenpreisen für das jeweils nächste Quartal, und die sind zuletzt kräftig gestiegen. Für das zweite Quartal 2026 lag der Wert bei 8,85 Cent pro kWh, für das dritte bei 10,18 Cent. Für das vierte Quartal 2026 sind es 19,89 Cent.
Der Abstand zwischen den 6 Cent des Sozialtarifs und dem Marktniveau ist damit so groß wie noch nie, seit es den Tarif gibt. Ein Rechenbeispiel, damit man sich das vorstellen kann: Liegt der Energiepreis eines Haushalts ungefähr beim Referenzwert, macht der Unterschied knapp 14 Cent pro kWh aus. Bei 2.500 kWh im Jahr wären das rund 350 Euro netto, mit Umsatzsteuer gut 400 Euro. Wie viel es im Einzelfall wirklich ist, hängt davon ab, welchen Energiepreis man bisher zahlt.
Eine Einschränkung: Für Strom über den 2.900 kWh schützt der Referenzwert im Moment kaum, denn knapp 20 Cent netto sind ein hoher Energiepreis. Und das Gesetz sieht vor, dass das Wirtschaftsministerium die Werte per Verordnung anpassen muss, wenn sich abzeichnet, dass das dafür vorgesehene Budget nicht reicht. Ob das bei den aktuellen Preisen passiert, ist offen.
Wer bekommt den Sozialtarif?
Begünstigt sind Haushalte, die vom ORF-Beitrag befreit sind. Diese Befreiung bekommt man nicht automatisch wegen eines niedrigen Einkommens allein: Man muss auch eine bestimmte Leistung beziehen, etwa eine Pension, Pflegegeld, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe, und unter der Einkommensgrenze der ORF-Befreiung liegen. Rund 300.000 Haushalte waren laut ORF zum Start anspruchsberechtigt.
Muss ich das beantragen?
Das hängt davon ab, was die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) schon über Sie weiß.
Sie sind bereits vom ORF-Beitrag befreit: Entscheidend ist die Zählpunktnummer. Liegt sie vor, läuft der Sozialtarif laut ORF und Koordinierungsstelle automatisch, die Information geht an Ihren Stromlieferanten. Fehlt sie, müssen Sie sie nachreichen; im Zweifel bei der OBS nachfragen, auf welchem Weg. Sie steht auf jeder Stromrechnung und beginnt mit „AT“.
Sie sind noch nicht befreit: Dann zuerst die ORF-Befreiung beantragen, online bei der OBS oder mit dem Papierformular, das es auch auf vielen Gemeindeämtern gibt. Dabei gleich die Zählpunktnummer angeben.
Ein einfacher Check: Schauen Sie auf Ihrer nächsten Rechnung nach, ob der gestützte Preis tatsächlich abgerechnet wird. Wenn nicht, ist der erste Ansprechpartner der Lieferant, der zweite die OBS.
Und wenn ich keinen Anspruch habe, aber die Rechnung trotzdem zu hoch ist?
Dann helfen ein paar Rechte, die das ElWG allen Haushalten beim Strom gibt. Viele kennen sie nicht.
- Ratenzahlung bei Nachzahlungen: Kommt mit der Jahresabrechnung eine Nachzahlung, muss der Lieferant (und auch der Netzbetreiber) eine Ratenzahlung über bis zu 12 Monate ermöglichen, in begründeten Fällen bis zu 18 Monate. Die Dauer innerhalb dieses Rahmens bestimmen Sie selbst. Bei Monatsrechnungen gilt: einmal im Jahr bis zu sechs Monate.
- Teilbetrag beibehalten: Will der Lieferant den monatlichen Teilbetrag erhöhen, dürfen Sie den bisherigen beibehalten. Darauf muss er Sie in der Mitteilung hinweisen. Nur: Dann kommt die Nachzahlung am Ende entsprechend höher. Gerade bei steigenden Preisen ist ein etwas höherer Teilbetrag oft die angenehmere Lösung.
- Kein Abdrehen ohne Vorwarnung: Vor einer Abschaltung braucht es mindestens zwei Mahnungen mit jeweils mindestens zwei Wochen Nachfrist, die letzte per eingeschriebenem Brief. Abgeschaltet werden darf nicht am letzten Arbeitstag vor einem Wochenende oder Feiertag.
- Grundversorgung: Haushalte können sich auf die Grundversorgung berufen. Dann muss ein Lieferant, der Haushalte im Netzgebiet beliefert, Sie zu seinem Standardtarif für Neukunden beliefern. Er darf eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangen, aber höchstens in Höhe eines Monatsbetrags. Nach sechs Monaten ohne Zahlungsverzug muss er sie zurückgeben.
- Beratung: Größere Lieferanten müssen kostenlose Beratung zu Stromkosten, Leistbarkeit, Grundversorgung und Energiearmut anbieten und die Kontakte auf ihrer Website veröffentlichen.
Diese Regeln gelten für Strom. Beim Gas sind die Regeln eigene; dort lohnt sich bei Zahlungsproblemen eine Nachfrage beim Lieferanten oder bei einer Schuldner- bzw. Energieberatung.
Wenn trotz allem eine Abschaltung droht, gibt es noch den Wohnschirm Energie des Sozialministeriums, der in Härtefällen Energieschulden übernehmen kann. Und für die Heizkosten haben mehrere Bundesländer den Heizkostenzuschuss für 2026/27 bereits geöffnet, die Details stehen in unserem Überblick zum Heizkostenzuschuss.
Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie vom ORF-Beitrag befreit sind: Zählpunktnummer prüfen und auf der nächsten Rechnung nachsehen, ob die 6 Cent abgerechnet werden. Wenn nicht: prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die ORF-Befreiung erfüllen. Und wenn eine Nachzahlung kommt, die Sie nicht auf einmal stemmen können: Ratenzahlung verlangen, bevor die erste Mahnung kommt.
Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr.
Quellen
- Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), BGBl. I Nr. 91/2025, §§ 28–30, 34–36: ris.bka.gv.at
- E-Control, oberer Referenzwert für den gestützten Preis (4. Quartal 2026: 19,89 Cent/kWh): e-control.at
- https://kea.gv.at/sozialtarif-strom/ (Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Energiearmut, Voraussetzungen und Ablauf)
- help.ORF.at, 1. April 2026: „Stromsozialtarif für rund 300.000 Haushalte startet“ – help.orf.at
- ORF-Beitrags Service, Fragen zur Befreiung: obs.at
- Sozialministerium – Wohnschirm Energie: sozialministerium.gv.at

