StartFörderungenÖko-Sonderausgabenpauschale: Was der Steuerbonus zum Kesseltausch wirklich bringt

Öko-Sonderausgabenpauschale: Was der Steuerbonus zum Kesseltausch wirklich bringt

400 Euro im Jahr, fünf Jahre lang. So steht es in jeder Kurzinfo zur Öko-Sonderausgabenpauschale beim Heizungstausch. Nur: Diese 400 Euro landen nicht auf Ihrem Konto. Sie verringern die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Was tatsächlich zurückkommt, hängt vom eigenen Steuersatz ab – und liegt meist irgendwo zwischen 0 und 1.000 Euro für alle fünf Jahre zusammen.

Rechnen wir’s durch.

Die Regeln in drei Sätzen

Die Öko-Sonderausgabenpauschale steht in § 18 Abs. 1 Z 10 Einkommensteuergesetz. Sie gibt es für thermisch-energetische Sanierungen (800 Euro pro Jahr) und für den Ersatz eines fossilen Heizsystems durch ein klimafreundliches (400 Euro pro Jahr), jeweils im Jahr der Förderauszahlung und in den vier Folgejahren. Voraussetzung ist eine ausbezahlte Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz, die Datenübermittlung an das Finanzamt und Ausgaben, die nach Abzug aller öffentlichen Förderungen 4.000 Euro (Sanierung) bzw. 2.000 Euro (Heizungstausch) übersteigen.

Einen eigenen Antrag beim Finanzamt gibt es nicht. Man erklärt im Förderantrag bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC), dass man die Pauschale nutzen will, und stimmt der Datenübermittlung zu. Den Rest erledigt die Veranlagung automatisch. Laut FAQ (Frage 48) steht die Pauschale auch beim Kesseltausch der Neuauflage ab 2. November 2026 zu und wird automatisch in der Veranlagung berücksichtigt; die Erklärung im Förderantrag und die Einwilligung zur Datenübermittlung nennt das Finanzministerium als Voraussetzung.

Was 400 Euro Sonderausgaben wirklich wert sind

Der Steuervorteil ergibt sich aus dem Grenzsteuersatz – also dem Satz, mit dem der letzte verdiente Euro besteuert wird. Für 2026 gelten laut § 33 EStG diese Stufen:

Einkommensteil (2026) Grenzsteuersatz
bis 13.539 € 0 %
13.539 bis 21.992 € 20 %
21.992 bis 36.458 € 30 %
36.458 bis 70.365 € 40 %
70.365 bis 104.859 € 48 %
104.859 € bis 1 Mio. € 50 %
über 1 Mio. € 55 %

Daraus folgt eine einfache Rechnung: Pauschale mal Grenzsteuersatz. Die Tabelle zeigt das Ergebnis, vereinfacht unter der Annahme, dass die Pauschale ganz in einer Stufe liegt.

Grenzsteuersatz Heizungstausch: pro Jahr / 5 Jahre Sanierung: pro Jahr / 5 Jahre
0 % 0 € / 0 € 0 € / 0 €
20 % 80 € / 400 € 160 € / 800 €
30 % 120 € / 600 € 240 € / 1.200 €
40 % 160 € / 800 € 320 € / 1.600 €
48 % 192 € / 960 € 384 € / 1.920 €
50 % 200 € / 1.000 € 400 € / 2.000 €

Eigene Berechnung der Redaktion auf Basis der Tarifstufen 2026. Spätere Jahre haben indexierte Grenzen, die Größenordnung bleibt gleich.

Wer mit seinem Einkommen unter der steuerfreien Grenze liegt, hat von der Pauschale nichts. Sie senkt keine Steuer, die es gar nicht gibt. Das gilt etwa für viele Bezieherinnen und Bezieher kleiner Pensionen.

Drei Haushalte, drei Ergebnisse

Haushalt A tauscht die Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Angenommene Gesamtkosten 20.000 Euro, Bundesförderung 5.000 Euro (Gerät ohne Kältemittel-Abschlag), keine Landesförderung. Nach Abzug bleiben 15.000 Euro – deutlich über der Schwelle von 2.000 Euro. Bei 40 Prozent Grenzsteuersatz bringt die Pauschale 160 Euro pro Jahr, 800 Euro insgesamt.

Haushalt B schließt das Haus an die Fernwärme an. Angenommene Kosten 5.500 Euro, Bundesförderung 4.000 Euro, dazu 1.000 Euro vom Land. Übrig bleiben 500 Euro. Das liegt unter 2.000 Euro, die Pauschale entfällt komplett. Klingt nach Pech? Eigentlich ist es ein gutes Zeichen: Der Anschluss war fast vollständig gefördert.

Haushalt C tauscht die Heizung und bekommt im Jahr darauf auch für die Dämmung der obersten Geschoßdecke eine Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz ausbezahlt, die Schwellen sind jeweils überschritten. Dann verlängert sich der Zeitraum laut Gesetz auf zehn Jahre, die Beträge laufen gestaffelt nacheinander. Achtung: Ob das für Sanierungsförderungen von Ein- und Zweifamilienhäusern ab 2027 gilt, ist offen (siehe unten). Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz sind das grob 600 Euro für den Heizungstausch plus 1.200 Euro für die Sanierung – rund 1.800 Euro über ein Jahrzehnt.

Alle drei Beispiele beruhen auf angenommenen Kosten. Ihre eigenen Zahlen setzen Sie einfach ein: Kosten minus alle Förderungen, Schwelle prüfen, dann 400 oder 800 Euro mal Grenzsteuersatz.

Die zwei Stolperfallen

Erstens das Jahr. Die Pauschale beginnt mit dem Jahr, in dem die Förderung ausbezahlt wird, nicht mit dem Jahr der Rechnung. Das Bundesfinanzgericht hat 2025 eine Beschwerde abgewiesen, in der die Förderung zwar 2023 zugesagt, aber erst 2024 ausbezahlt worden war (BFG, RV/7100709/2025). Für 2023 gab es deshalb nichts. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen; ob sie erhoben wurde, ist uns nicht bekannt. Der Fall betraf eine Sanierung, die Regel gilt für den Heizungstausch gleichermaßen.

Zweitens das Häkchen. Wer im Förderantrag die Erklärung zur Pauschale nicht abgibt oder der Datenübermittlung nicht zustimmt, bekommt sie nicht. Eine nachträgliche Beantragung in der Veranlagung ist laut Finanzministerium nicht vorgesehen. Taucht sie im Steuerbescheid nicht auf, lohnt eine Nachfrage bei der KPC, ob die Daten übermittelt wurden.

Eine offene Frage für 2027

Das Gesetz knüpft die Pauschale an eine Förderung nach dem 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes. Die Sanierungsförderung für Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäuser soll ab Jänner 2027 laut BMLUK und BMWET aber aus dem Energieeffizienzfonds des Wirtschaftsministeriums kommen. Ob die Pauschale für diese Förderschiene gilt, ist aus heutiger Sicht offen. Wir haben dazu keine amtliche Klarstellung gefunden und werden nachtragen, sobald die Förderbestimmungen im Dezember vorliegen. Für den Kesseltausch, der weiter über das BMLUK läuft, stellt sich die Frage nach derzeitigem Stand nicht.

Unsere Einschätzung

Die Pauschale ist ein netter Nachschlag, mehr nicht. Bei einem durchschnittlichen Einkommen sind es beim Heizungstausch 600 bis 800 Euro über fünf Jahre. Das entscheidet selten, ob man tauscht. Viel wichtiger ist, die eigentliche Förderung überhaupt zu bekommen – bei der Neuauflage des Kesseltauschs zählt jeder Tag, solange das Budget reicht (Hintergrund in unserem Beitrag zum Kesseltausch ab November). Und wer zusätzlich eine Landesförderung bekommt, sollte nicht traurig sein, wenn dadurch die Schwelle für die Pauschale nicht mehr erreicht wird. In aller Regel ist das Geld vom Land mehr wert – nur bei kleinen Landesbeträgen knapp an der Schwelle kann es sich umkehren.

Lohnt sich das Kreuzerl? Für alle, die Einkommensteuer zahlen: ja, es kostet nichts. Für Haushalte unter der Steuergrenze bringt es schlicht nichts.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung – im Einzelfall hilft die Arbeiterkammer oder eine Steuerberatung.

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