Wer 2026 in Photovoltaik oder eine neue Heizung investiert, sollte sich die aktuelle Förderlage genau ansehen – seit Jahresbeginn hat sich einiges verschoben, und nicht alles zum Vorteil der Antragsteller:innen. Wir fassen zusammen, was aktuell gilt, welche Fristen wichtig sind und wo zusätzlich Landesförderungen möglich sind.
Photovoltaik-Förderung 2026: Vier Kategorien, klare Fördercall-Termine
Die Bundesförderung für neue PV-Anlagen läuft weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) als Investitionszuschuss. Für 2026 sind die Anlagen in vier Kategorien (A bis D) gestaffelt, die Förderhöhe liegt je nach Kategorie zwischen 120 und 150 Euro pro installiertem kWp. Wer die Anlage mit einem Stromspeicher kombiniert oder eine bestehende Anlage um einen Speicher erweitert, bekommt zusätzlich 150 Euro pro kWp Speicherleistung.
Die Fördermittel werden nicht laufend, sondern zu festen Fördercall-Terminen vergeben. Für 2026 sind das:
- 1. Fördercall: 23. April – 11. Mai
- 2. Fördercall: 16. Juni – 30. Juni
- 3. Fördercall: 8. Oktober – 22. Oktober
Wichtig: Die Registrierung muss online und fristgerecht erfolgen – wer den Zeitraum verpasst, muss auf den nächsten Call warten. Bei begrenztem Budget pro Call kann es sich lohnen, möglichst früh im jeweiligen Fenster einzureichen.
Wärmepumpe: Sanierungsbonus gestoppt, Kesseltausch läuft weiter
Das ist die wichtigste Änderung 2026: Der Sanierungsbonus für thermische Sanierung (Fassade, Fenster, Dach) wurde mit 2. Februar 2026 gestoppt – neue Anträge sind hier beim Bund nicht mehr möglich. Bereits eingereichte Anträge und laufende Registrierungen sind davon nicht betroffen.
Weiterhin aktiv ist dagegen die Förderung für den Kesseltausch („Raus aus Öl und Gas“): Wer von einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle, Stromdirektheizung) auf eine Wärmepumpe, Holzzentralheizung oder einen Fernwärmeanschluss umsteigt, kann bis zu 8.500 Euro Bundesförderung bekommen – bis zu 30 % der förderfähigen Kosten für Privatpersonen, bis zu 50 % für Betriebe, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Wer auf Erdwärme setzt, bekommt zusätzlich einen Bohrbonus von bis zu 5.000 Euro für die Erschließung der Wärmequelle.
Abgewickelt wird das Programm über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC), der Antrag wird erst nach Umsetzung der Maßnahme gestellt – spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung.
Landesförderungen zusätzlich möglich
Bundes- und Landesförderungen lassen sich in aller Regel kombinieren. Je nach Bundesland kommen so noch einmal bis zu 30.000 Euro an zusätzlicher Förderung dazu, etwa über den „Sanierungseuro“ einzelner Länder. Die genaue Höhe hängt von der Wohnnutzfläche, der Verbesserung des Heizwärmebedarfs (HWB) und teils von Zusatzkriterien wie Denkmalschutz oder dem Vorliegen eines Energieausweises ab.
Praktischer Tipp: Da sich Landesförderungen von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden, lohnt sich vor Antragstellung ein Blick auf die jeweilige Landesförderstelle – oder ein kurzer Check bei einer unabhängigen Energieberatung, welche Kombination aus Bundes- und Landesmitteln im konkreten Fall am meisten bringt.
Fazit: Jetzt handeln lohnt sich
Die Förderlandschaft 2026 zeigt einen klaren Trend: Reine Sanierungsförderungen werden zurückgefahren, der Umstieg weg von fossilen Heizsystemen bleibt dagegen klar priorisiert. Wer ohnehin einen Heizungstausch plant, sollte sich nicht zu lange Zeit lassen – Förderbudgets sind begrenzt und Programme können, wie der Sanierungsbonus gezeigt hat, kurzfristig enden.
Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026. Für eine verbindliche Auskunft zu deinem individuellen Fall empfiehlt sich eine persönliche Energieberatung oder die Anfrage bei der zuständigen Landesförderstelle.


